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POL-GT: StVO aufgefrischt: Vorbeifahren an Bussen

Gütersloh (ots)

Kreis Gütersloh (MS) - Viele Verkehrsteilnehmer sind unsicher ob, wann und wie man an haltenden Bussen vorbeifahren darf. Was gilt, wenn der Bus das Warnblinklicht eingeschaltet hat? In unserer Serie StVO aufgefrischt erklären wir Ihnen noch einmal, wie man sich im Straßenverkehr gegenüber Linien- und Schulbussen verhält.

Als Faustregel kann man sich merken, dass man an Linien- und Schulbussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeifahren darf. Ist während des Haltens das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen Sie den Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit und Abstand überholen. Der Abstand muss so groß sein, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Rechnen Sie immer damit, dass ein Fahrgast noch schnell seinen Bus erreichen möchte. Der Gegenverkehr muss ebenfalls Schrittgeschwindigkeit einhalten. Könnten Fahrgäste behindert werden, muss man warten. Leuchtet das Warnblinklicht bereits während der Anfahrt an die Haltestelle, gilt Überholverbot.

Hält ein Bus an einer Haltestelle, die sich an einer Mittelinsel befindet, darf man auf der Fahrspur, die rechts davon verläuft, beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nur mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren. Unabhängig davon, ob Warnblinklicht eingeschaltet ist oder nicht. Außerdem muss auch hier ein Abstand eingehalten werden, der eine Gefährdung der ein- und aussteigenden Fahrgäste ausschließt.

Zusammenfassend gilt: Sehen Sie Warnblinklicht an einem haltenden Bus, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren. Hält der Bus ohne Warnblinklicht, fahren Sie bitte so langsam daran vorbei, dass Sie rechtzeitig bremsen können, wenn ein Fahrgast nach dem Aussteigen unvermittelt auf die Fahrbahn läuft. Führt die Fahrbahn rechts an der Haltestelle vorbei, gilt während des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit.

Bei Missachtung der oben genannten Regeln, die im § 20 der Straßenverkehrsordnung festgehalten sind, kann ein Bußgeld fällig werden. Die Bußgeldsätze beginnen bei 15 EUR und können bis in den hohen dreistelligen Bereich gehen. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie die Regeln beherzigen.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
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