POL-GT: 12-Jährige angefahren - hilfsbereiter Zeuge gesucht
Gütersloh (ots)
Borgholzhausen (FK) - Am Montagnachmittag (24.08., 15.00 Uhr) kam es auf der Bahnhofstraße in Höhe der Straße In der Lake zu einem Verkehrsunfall, bei welchem eine 12-jährige Fahrradfahrerin angefahren wurde.
Die junge Radfahrerin befuhr den für sie freigegebenen Fahrradweg an der Bahnhofstraße in Richtung stadtauswärts. An der Einmündung zur Straße In der Lake kam es dabei zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw, welcher aus der Straße In der Lake auf die Bahnhofstraße geführt wurde.
Nach dem Zusammenstoß, bei welchem das Fahrrad des Mädchens beschädigt wurde, sprach der Fahrer des Pkw durch die geöffnete Scheibe mit der 12-Jährigen. Er fragte ob er einen Krankenwagen rufen soll. Als sie dies verneinte, setzte der Fahrer seine Fahrt in Richtung Innenstadt fort.
Der Fahrer konnte wie folgt beschrieben werden: Ca. 30 bis 35 Jahre alt und schlank. Er hatte rötliche Haare und trug einen Bart im Gesicht. Bei seinem Auto könnte es sich ersten Angaben nach um einen älteren roten VW Polo gehandelt haben.
Ein hilfsbereiter Zeuge bot dem Mädchen an, die Polizei zu informieren. Diese informierte zunächst ihre Eltern und diese informierten am Montagabend die Polizei.
Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Insbesondere wird der Unfallzeuge gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Die Polizei Gütersloh informiert: In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.
In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.
Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.
Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint: Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht).
Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden.
Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.
In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!
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