POL-GT: Gütersloher Polizei ist auf die Herausforderungen der Pandemie vorbereitet - meiden Sie unnötige Kontakte
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (FK) - Mit den angekündigten Auflagen zur Eindämmung des Corona-Virus kommen auch auf die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh weitere Einschränkungen zu. Die Polizei Gütersloh wird die originär zuständigen Behörden unterstützen die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung umzusetzen. Die Polizei wird die Präsenz im öffentlichen Raum erhöhen. In enger Absprache mit dem Krisenstab des Kreises und den Landesoberbehörden wird die Situation ständig neu bewertet. Die Polizei Gütersloh hat sich auf die Herausforderungen der Pandemie vorbereitet. Die Organisation ist darauf ausgelegt, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist unser oberstes Ziel. Leitender Polizeidirektor Christoph Ingenohl: "Die Polizistinnen und Polizisten im Kreis haben gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Ziel: Sie wollen die Ausbreitung des Virus eindämmen. Natürlich ist den Beamtinnen und Beamten bewusst, dass die erneuten Einschränkungen mit vielen Sorgen innerhalb der Bevölkerung einhergehen." Landrat Sven-Georg Adenauer appelliert klar: "Halten Sie sich an die Vorschriften! Reduzieren Sie Ihre Kontakte, auch im Privaten! Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in privaten Räumlichkeiten sind angesichts der auch im Kreis Gütersloh voranschreitenden ernstzunehmenden Lage inakzeptabel und nicht im Sinne der Gemeinschaft." Insbesondere gilt dieser Appell in Bezug auf Halloween. Akzeptieren Sie eine verschlossene Tür. Unnötige Kontakte zu vermeiden ist immens wichtig. Sollte durch Beamtinnen und Beamte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung festgestellt werden, werden diese konsequent verfolgt. Bis zum Eintritt der weiteren Auflagen der Coronaschutzverordnung ab Montag (02.11.), ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ebenso geregelt, sowie die Sperrstunde und ein Verkaufsverbot von Alkohol von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr in gastronomischen Betrieben.
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