POL-GT: Übergangsfrist zum dritten Waffenrechtsänderungsgesetz endet am 1. September 2021
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (MS) - Nach Änderung einer EU-Richtlinie wurden mit dem "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz" vom 17. Februar 2020 bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Besitzer solcher Waffen können diese noch bis zum 1. September 2021 bei der Polizei abgeben oder den Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren.
Verboten sind Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von über 10 Schuss sowie Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität über 20 Schuss, es sei denn sie wurden vor dem 13. Juni 2017 erworben. Für Magazine, die nach dem Stichtag erworben wurden, sowie für Teile von Schusswaffen (Gehäuse von Langwaffen, alle Teile des Verschlusses) kann bis zum 01.09.201 eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt beantragt werden.
Besitzer von Salutwaffen, die noch keine Waffenbesitzkarte haben, können auch diese noch bis zum 01.09.2021 bei ihrer Waffenbehörde beantragen. Salutwaffen sind in der Regel erlaubnispflichtig.
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/08/waffenrecht.html
Waffenbesitzer aus dem Kreis Gütersloh können sich bei Fragen zu den Regelungen per E-Mail an die zuständige Waffenbehörde wenden: Waffenrecht.Guetersloh@polizei.nrw.de
Rückfragen bitte an:
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