POL-GT: KEIN Freifahrtschein für das Fahren unter Alkoholeinfluss - Aktion Radschlag
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (FK) - Das Zweirad erlebt einen richtigen Boom. Nicht nur an den wärmeren Tagen sind mehr und mehr Menschen im Kreis Gütersloh auf das Fahrrad gestiegen. Viele haben sich mittlerweile auch ein elektrisches Rad gekauft, mit welchen sie nicht nur gesellige Ausflüge bestreiten. Ein Trend, den wir begrüßen.
Ein Blick in die Statistik lässt jedoch aufhorchen: 2022 hat es bis Mitte Mai 279 Unfälle mit Beteiligung von Rad- und Pedelec-Fahrern gegeben. Nicht immer wurde die Ursache von den Zweiradfahrenden gesetzt. Allerdings waren bei diesen 279 Unfällen 199 Rad- und Pedelec-Fahrer verletzt. Die Ursachen sind vielfältig und nicht immer vermeidbar.
Etliche Radfahrer waren alkoholisiert unterwegs. Viele auch ohne Helm. Zwei Punkte, welche der Polizei im Kreis Gütersloh gerade im Hinblick auf die Verletzungen Sorge bereiten.
Angesichts dieser Vorfälle weist die Polizei auf die Gefahren sowie die möglichen strafrechtlichen Folgen von Fahrten unter Alkoholeinfluss auf dem Rad und auch auf dem Pedelec hin. Zweiradfahren hin oder her. Das Nutzen des Fahrrads oder des Pedelecs ist kein Freifahrtschein für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss. Neben der Gefahr, dass man nicht zeitgerecht reagieren kann, gefährdet man auch seinen Führerschein. Schon ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille muss man unter Umständen seine Fahrerlaubnis abgeben. Nämlich dann, wenn man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien etc.) zeigt. Aber auch die Grenze von 1,6 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit für Rad- und Pedelec-Fahrer) scheint nicht bei allen Zweiradfahrern präsent zu sein.
Das Helmtragen ist noch immer freiwillig. Angesichts der Verletztenzahlen ist das Tragen eines Helms dringend zu empfehlen. Obgleich nicht alle verletzten Radfahrer Kopfverletzungen hatten, haben Helme bei einigen Unfällen schwerste Verletzungen verhindert. Die berühmte "Was wäre wenn"-Frage möchte man meist gar nicht stellen. Auf einem Zweirad hat man keine Knautschzone und keinen Airbag. Im Gegensatz zu den Autofahrern, die natürlich auch aufpassen müssen. Häufig wird gesagt: "Aber ich wollte doch nur mal eben!". Das ist alles richtig. Die Tragik hinter den Unfällen lässt dieses "Ich wollte doch nur mal eben!" in den Köpfen der unfallaufnehmenden Kolleginnen und Kollegen allerdings lange Zeit nachhallen.
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2022 mit der Aktion Radschlag den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit!
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869-2271
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/
Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell