POL-GT: Verkehrskontrollen an Karfreitag - Bilanz der Polizei Gütersloh
Gütersloh (ots)
Gütersloh (MK) - An Karfreitag (07.04.) führte die Polizei Gütersloh im Rahmen eines Sondereinsatzes neben umfangreichen Geschwindigkeitskontrollen, viele weitere Kontrollen von Fahrzeugen in einigen Kommunen des Kreises durch. Ein Schwerpunkt lag hierbei in den Stadtgebieten Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück.
Zwischen 15.30 - 22.25 Uhr führten die Polizeikräfte auf der B64 (Umgehungsstraße) in Rheda Geschwindigkeitsmessung in Fahrtrichtung Herzebrock durch. Bei insgesamt 994 gemessenen Fahrzeugen waren 293 Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h zu schnell unterwegs. 166 Mal ahndeten die Beamten den Verstoß mit einem Verwarngeld. Bei 127 Autofahrern leiteten die Kräfte ordnungsrechtliche Verfahren ein. Den Tageshöchstwert erreichte ein BMW-Fahrer mit gemessenen 162 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Im Rahmen vieler weiterer Fahrzeugkontrollen in den Stadtgebieten erhoben die Polizeikräfte nochmal 57 Verwarngelder und leiteten 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei dem Fahrer eines E-Scooters leiteten die Beamten eine Anzeige wegen eines Verkehrsvergehens ein und stellten das Gefährt sicher. Der Roller war technisch insoweit manipuliert, dass mit ihm eine viel zu hohe Geschwindigkeit erreicht wurde.
Auf der B61, zwischen Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück, stellten Polizeikräfte gegen 22.00 Uhr zwei 21- und 36-jährige BMW-Fahrer, nachdem sich diese augenscheinlich ein Kraftfahrzeugrennen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geliefert hatten. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen die Männer ein und beschlagnahmten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bielefeld die Führerscheine sowie auch beide Fahrzeuge.
Gegen 23.20 Uhr befuhr eine Streifenwagenbesatzung den Nordring in Gütersloh und wurde durch bis dahin unbekannte Täter im Bereich eines Schnellrestaurants von einem Laserpointer geblendet. Nach kurzer Flucht zu Fuß stellten die Beamten einen 20-jährigen Tatverdächtigen. Der Gütersloher muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
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