POL-GT: Maßnahmenkonzept der Kreispolizeibehörde Gütersloh gegen Messergewalt
Gütersloh (ots)
Kreis Gütersloh (FK/MK) - Durch NRW-Innenminister Herbert Reul wurde ein Konzeptpapier zur Bekämpfung der Messergewalt im öffentlichen Raum vorgestellt. Grundlage der Konzeption ist die Tatsache, dass eine Sonderauswertung des Landeskriminalamts NRW einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum unter Verwendung des Tatmittels Messer ergeben hat. Straftaten bei denen Messer eingesetzt werden haben in NRW im vergangenen Jahr 2023 das statistische Hoch des vor-Corona-Jahres 2019 erreicht und sogar überschritten (2019: 5780, 2023: 6221). Im Kreisgebiet Gütersloh war die Zahl dieser Straftaten in den Jahren 2019 - 2022 weitestgehend gleichbleibend (26, 24, 26, 30). Für das Jahr 2023 ist hier ebenfalls ein Anstieg auf 46 Taten, bei denen ein Messer eingesetzt wurde, zu verzeichnen. "Auch wenn die Anzahl krimineller Gewalttaten mit Messern im Kreis Gütersloh nicht vergleichbar ist mit der in den großen Städten des Landes, bin ich sehr besorgt, dass wir auch im Kreis Gütersloh einen Anstieg von Messertaten im öffentlichen Raum verzeichnen. Hinter jeder Zahl stehen Menschen! Darüber hinaus beeinträchtigen die Taten das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Kreis massiv. Ich unterstütze den Vorstoß von Herrn Reul, auf lokaler Ebene gezielte polizeiliche Maßnahmen zu konzeptionieren, um diesem furchtbaren Trend noch entschiedener entgegenzuwirken.", so Landrat Sven-Georg Adenauer.
So wie sämtliche Polizeibehörden des Landes NRW, stellt auch die Kreispolizeibehörde Gütersloh für das gesamte Kreisgebiet ein Maßnahmenpaket zusammen, dass der zukünftigen Intensivierung der Bekämpfung der Messergewalt dienen soll. Dabei wird sich die Polizei an dem Konzept des Landes orientieren, sowohl präventiv als auch repressiv vorgehen und sämtliche rechtliche Möglichkeiten betrachten und ausschöpfen. Fest steht, ebenso wie es sich landesweit darstellt, sind die tatverdächtigen Messertäter im Kreis Gütersloh zumeist männlich, jugendlich, bzw. junge Erwachsene und häufig Menschen mit Migrationshintergrund.
Leitender Polizeidirektor Holger Meier stellt klar: "Die Botschaft muss deutlich sein: Sich mit Messern zu bewaffnen ist nicht nur lebensgefährlich, sondern verboten und selbst das reine Mitnehmen von Messern kann unmittelbar Konsequenzen nach sich ziehen."
Bei einer behördenweiten Betrachtung sind keine örtlichen Brennpunkte erkennbar, an welchen es überproportional häufig zu Messertaten kommt. Einzig der Gütersloher Innenstadtbereich hebt sich im Vergleich zu den weiteren Kreiskommunen leicht hervor. Dabei handelt sich um den Bereich der Gütersloher Innenstadt, welcher bereits im Fokus des Projektes "Sichere Innenstadt" und den damit verbunden kooperativen Kontrollen steht. Diese Kontrollen finden bereits seit 2019 gemeinsam mit unterschiedlichen Behörden statt. Zwischenzeitlich wurde für einen engeren Bereich der Innenstadt am Rathausvorplatz im Frühjahr 2023 die "Strategische Fahndung" angeordnet. Eine Maßnahme, die die Kriminalität in dem Bereich eingedämmt hat und der Polizei ermöglichte, anlassunabhängig Personen- und Sachkontrollen durchzuführen. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Projekt "Sichere Innenstadt" bereits für weitere Städte im Kreis übernommen. Thematisch ausgeweitet wird auch die Präventionsarbeit der Bezirksdienstbeamten und der kriminalpolizeilichen Prävention in den Schulen, Kultur- und Sportvereinen sowie für Unterbringungseinrichtungen des Landes und kommunale Flüchtlingsunterkünfte.
Bezüglich der öffentlichen Veranstaltungen im Kreis Gütersloh steht die Polizei ohnehin mit den Kommunen im stetigen Austausch. Es gehört zum polizeilichen Alltag, die Sicherheit auf Veranstaltungen individuell zu bewerten und die eigene Kräftedisposition entsprechend anzupassen. Aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Wochen prüft die Polizei auch temporäre Waffenverbotszonen auf Großveranstaltungen im Sinne des Waffengesetzes. Angeordnete temporäre Waffenverbotszonen haben zur Folge, dass die vorgeschriebenen Waffenverbote auf den öffentlichen Veranstaltungen gem. §42 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 Waffengesetz, zusätzliche Verbote von Messern mit sich bringen und die polizeilichen Ermächtigungsgrundlagen erweitert werden. Generelle Waffenverbotszonen sind im Kreis Gütersloh ebenso wie Videoüberwachungen an Orten mit Kriminalitätsschwerpunkten nicht geplant, da die rechtlichen Voraussetzungen unter anderem aufgrund der niedrigen Fallzahlen und fehlenden örtlichen Massierung nicht gegeben sind.
Ob einzelne Personen zukünftig mit einem Messertrageverbot belegt werden können, prüft die Polizei Gütersloh. Diese Waffentrageverbote können bei sogenannten Intensivtätern angeordnet werden, wenn sie bereits aufgrund von Gewalttaten mehrfach in Erscheinung getreten sind. Waffentrageverbote würden sich nicht nur auf Messer, sondern auch auf andere gefährliche Gegenstände beziehen. Wiederholt gewalttätige Straftäter müssen darüber hinaus mit einer Meldung an das Straßenverkehrsamt rechnen. Dabei wird geprüft, ob ihnen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abgesprochen wird.
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