POL-BOR: Raesfeld - Unerlaubtes Hoverboard im Straßenverker
Raesfeld (ots)
Am Mittwochabend war ein 22-jähriger Raesfelder auf der Dorstener Straße in Raesfeld mit einem Hoverboard unterwegs, wo er durch Polizeibeamte kontrolliert und belehrt wurde. Da dieses Hoverboard eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h aufweist, stellt die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum eine Straftat dar. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Nachfolgend einige Informationen zu dem Thema:
Was ist überhaupt ein "Hoverboard"?
Es handelt sich bei einem "Hoverboard" oder auch "Hyerboard" um ein elektrisch angetriebenes zweirädriges und zugleich zweispuriges Board. Der Benutzer steht freihändig auf einer zwischen den Rädern befindlichen Trittfläche, wobei dieser durch Gewichtsverlagerung das Board beschleunigt, bremst und lenkt.
Rechtliche Einordnung:
Nach Herstellerangaben erreichen die elektrisch angetriebenen Boards oft eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h. Rechtlich gelten sie dann als Kraftfahrzeuge, unterliegen den Vorschriften der "Fahrzeug-Zulassungsverordnung", der "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung", dem Pflichtversicherungs-, Fahrerlaubnis- und Steuerecht. Aufgrund nicht vorhandener Bremsen, Beleuchtung und einer fehlenden Lenkeinrichtung können "Hoverboards" keine "Straßenzulassung" erhalten.
Folge: Ein Hoverboard mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht genutzt werden! Auf die gefahrene Geschwindigkeit kommt es dabei nicht an.
Die Polizei rät:
1. Nutzen Sie "Hoverboards" nur auf Privatgrundstücken bzw. lassen Sie dort nur eine Nutzung zu!
2. Beugen Sie schweren Verletzungen durch das Tragen einer Schutzkleidung / eines Helms vor!
3. Beachten Sie die Produktbeschreibung des Herstellers!
4. Infomieren Sie sich vor dem Kauf eines "Hoverboards" über die verkehrsrechtlichen Bestimmungen!
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Eileen Wübbeling
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