POL-BOR: Bocholt - Kind bei Unfall leicht verletzt
Range Rover-Fahrerin fährt weiter
Bocholt (ots)
Am Dienstagmorgen kam es an der Einmündung Teutonenstraße/Welfenstraße zu einem Verkehrsunfall, an dem ein 13-jähriger Schüler und eine noch unbekannte Autofahrerin beteiligt waren. Nach Angaben des Jungen habe er gegen 07.50 Uhr die Teutonenstraße in Richtung Karolingerstraße befahren und sei von einem silberfarbenen Range Rover touchiert worden, dessen Fahrerin von der Teutonenstraße nach links auf die Welfenstraße abbiegen wollte.
Der Junge konnte zwar noch einen Sturz verhindern, wurde aber dennoch leicht verletzt.
Die Autofahrerin hielt an, ließ die Scheibe der Fahrertür herunter, rief dem Jungen "Licht an!" zu und fuhr weiter.
Richtig ist, dass der Junge dunkel gekleidet war und sein Fahrrad lediglich über Reflektoren, aber über keine Beleuchtung verfügte.
Zeugen werden gebeten, sich an das Verkehrskommissariat in Bocholt (02871) 2990 zu wenden.
Die Polizei rät allen Fahrradfahrern angesichts immer später einsetzenden Tageshelligkeit dringend dazu, im Berufsverkehr und auf dem Weg zu Schule die eigene Erkennbarkeit so intensiv wie möglich zu gestalten. Neben den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen können z.B. zusätzliche Reflektoren und retroreflektierende Bekleidung die Erkennbarkeit und damit die eigene Sicherheit massiv erhöhen.
Viele Radfahrer bewerten die eigene Erkennbarkeit und das damit verbundene Risiko immer noch falsch. Für andere Verkehrsteilnehmer ist man bereits in der Dämmerung oder bei sonstigen ungünstigen Sicht- und Witterungsbedingungen für andere Verkehrsteilnehmer schlecht erkennbar - erst recht natürlich bei Dunkelheit. Besonders gefährlich ist dies natürlich bei Verkehrsvorgängen, bei denen sich die Fahrlinien kreuzen (z.B. Abbiegen) oder auf unbeleuchteten Straßen ohne eigenen Radfahrstreifen.
Link zu einer allgemeinen Pressemitteilung zum Thema Sichtbarkeit https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/24843/4396516
Zusatz: Diese Meldung wurde erneut veröffentlicht, weil die Ursprungsmeldung keinen Zeugenaufruf enthielt.
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