POL-BOR: Gronau - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Gronau (ots)
Durch sein Fehlverhalten an einem Fußgängerüberweg gegenüber Schulkindern geriet ein 35-Jähriger am Freitag in Gronau in eine Polizeikontrolle. Die Beamten hielten gegen 07.55 Uhr den Gronauer auf der Königstraße an. Auffällig waren die abgekratzten Siegel auf den Kennzeichen des Autos. Der Grund lag auf der Hand. Das Fahrzeug hatte keine Haftpflichtversicherung mehr und hätte im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden dürfen. Die Beamten stellten den Fahrzeugschein sicher, untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein. Auch die Halterin wird sich für das Vergehen verantworten müssen. Sie hat die Halterpflichten missachtet. Das Pflichtversicherungsgesetz beschreibt es so: "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (...) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird."
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