POL-BOR: Ahaus-Graes - Motorroller zu schnell
Ahaus (ots)
Die vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht, als ein Motorradpolizist einen 15-jährigen Motorrollerfahrer am Montagnachmittag in Graes anhielt. Zunächst war das Kleinkraftrad durch Drosselungseinrichtungen zum Mofa umgebaut worden. Teilweise ausgebaut hatte der Rollerfahrer die geschwindigkeitsreduzierende Technik wenig später. Damit wurde das Fahrzeug wieder führerscheinpflichtig. Nun folgt ein Strafverfahren und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
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