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POL-BOR: Gronau - Zeugenhinweis führt zur Unfallverursacherin

Gronau (ots)

Die Einstellung "Wie du mir, so ich dir" hat eine 65 Jahre alte Gronauerin wohl dazu verleitet, nach einem Unfall davon zu fahren, ohne den gesetzlichen Pflichten nachgekommen zu sein. Ein Zeuge hatte den Parkplatzunfall beobachtet und den entscheidenden Hinweis gegeben. Am Mittwochabend war die Autofahrerin auf einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Straße Zum Lukas-Krankenhaus beim Rangieren gegen einen geparkten Wagen gefahren. Dabei entstand ein Schaden von rund 1.000 Euro. Als Polizeibeamte sie zu dem Unfall befragten, gab sie an, dass man auch schon einmal gegen ihr Auto gefahren sei. Der Verursacher sei auch weggefahren. Sie habe es nun ebenso ausprobieren wollen, erklärte sie sich. Keine gute Idee: Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein.

Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt!

Zu den schwerwiegendsten Verstößen, die man im Straßenverkehr begehen kann, zählt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Auch bei vermeintlich geringen Schäden drohen bereits hohe Strafen. Dass Unfallflucht nicht als Kavaliersdelikt abgetan werden kann, lässt sich leicht nachvollziehen. Für den Geschädigten ist es keinesfalls lustig, wenn er auf einem Schaden sitzenbleibt, den ein anderer zu verantworten hat. Ganz zu schweigen von den Fällen, bei denen Menschen verletzt und gar getötet werden. Immer wieder entziehen sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nach Unfällen der Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Dabei ist offensichtlich vielen nicht bewusst, dass auch bei vermeintlich geringen Schäden eine hohe Strafe droht und die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht. Doch das ist noch nicht alles. Die Kfz-Versicherungen werten eine Unfallflucht regelmäßig als Vertragsverletzung. Die Haftpflichtversicherung der Unfallverursachenden übernimmt zwar zunächst alle Kosten auf Seiten des Unfallgegners, kann diese aber ganz oder teilweise bei den Unfallverursachenden als Regressanspruch einfordern.

Auch eine Vollkaskoversicherung muss dann in der Regel den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden nicht begleichen.

Doch wie verhalte ich mich richtig? Im Prinzip ganz einfach: Der Ort des Geschehens darf erst dann verlassen werden, wenn dem Unfallgegner oder der Polizei alle relevanten Angaben zu Person, Fahrzeug und Unfallverlauf mitgeteilt wurden. Sollte der Unfallgegner nicht nach einer angemessenen Wartezeit am Unfallort erscheinen, so müssen Sie die Polizei informieren! Im Zeitalter des Handys wohl kein Problem mehr.

Deshalb appelliert die Polizei:

"Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Wegen eines kleinen Blechschadens riskieren Sie vorbestraft zu sein oder sogar ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben."

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202
https://borken.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell

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