POL-BOR: Gronau - Doppelt getankt - beides nicht korrekt
Gronau (ots)
Tatort: Gronau; Tatzeit: 13.11.2022, 13.40 Uhr;
Ohne zu bezahlen ist am Sonntagnachmittag ein zunächst Unbekannter nach dem Tanken in Gronau davongefahren. Bei der Anfahrt zum Einsatzort kam Polizisten das Auto des mutmaßlichen Tankbetrügers auf der Hermann-Ehlers-Straße entgegen. Die Beamten hielten es an. Im Fahrzeug saß ein 25-Jähriger aus Metelen. In die Nasen der Beamten zog deutlicher Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest bestätigte die Wahrnehmung. Das Gerät zeigte 0,34 Milligramm pro Liter an, ab einem Wert von 0,25 mg/l liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Ob der aus Polen stammende Mann im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, konnte zunächst nicht geklärt werden. Dazu laufen die Ermittlungen des Verkehrskommissariats Ahaus. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Strafverfahren wurden eingeleitet.
Zusatz zu den Begriffen "Atemalkoholkonzentration" und "Blutalkoholkonzentration": Die Atemalkoholkonzentration ist in § 24 a Straßenverkehrsgesetz als Tatbestandsmerkmal genannt. Mithin reicht in diesen Fällen auch die Atemalkoholanalyse aus, die einen geringeren Grundrechtseingriff bedeutet als die Blutprobenentnahme, die für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration notwendig ist. Sollte die Atemalkoholanalyse im Bußgeldverfahren nicht möglich sein, kann es dennoch zu einer Blutprobe kommen, da neben dem Atemalkoholwert ab 0,25 mg/l auch der Blutalkoholwert ab 0,5 Promille als Tatbestandsmerkmal aufgeführt ist. Im Strafrecht ist nach derzeitigem Recht grundsätzlich nur die Blutalkoholkonzentration beweiserheblich. Beide Werte stellen also dar, wie viel Alkohol konsumiert wurde. Es liegen unterschiedliche Messverfahren vor und die Skalen sind unterschiedlich. Da viele Menschen den Atemalkoholwert nicht richtig einordnen können, kann die folgende Faustformel helfen: Atemalkoholwert mal zwei gleich Blutalkoholkonzentration. (db)
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