POL-BOR: Kreis Borken
Vreden - Silvester wirft seine Schatten voraus
Kreis Borken / Vreden (ots)
Tatort: Vreden, Ostendarper Straße; Tatzeit: 27.12.2022, 19.00 Uhr;
Feuerwerk übt auf manche (vermutlich sogar viele) Menschen eine besondere Faszination aus. Viele vergessen aber oder wollen nicht wahrhaben, dass es aus guten Gründen gesetzliche Regelungen gibt und Verstöße dagegen auch verfolgt werden. Die Regelungen sollen natürlich vor Ruhestörungen schützen, vor allem aber Gefahren für Menschen und Sachen abwehren.
Die Sprengstoffverordnung enthält u.a. folgende Regelungen:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Natürlich können neben Verstößen gegen diese Verordnung auch Straftaten wie "Körperverletzung" oder "Sachbeschädigung" beim Einsatz von Feuerwerkskörpern erfüllt werden.
In Vreden warfen drei Jugendliche am frühen Dienstagabend nach Angaben dreier Mädchen mehrere Feuerwerkskörper in deren Richtung. Die Mädchen saßen zu dieser Zeit auf einer Bank im Warteraum des Bahnhofs an der Ostendarper Straße. Anschließend hätten die drei Jugendlichen einen weiteren "Böller" in dem Toilettenraum gezündet. Die Mädchen gaben an, nicht verletzt worden zu sein. Dennoch wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Jugendlichen eingeleitet.
Der allgemeine Appell der Polizei: Wenn Sie zum Jahreswechsel nicht auf das eigene Feuerwerk verzichten wollen, achten Sie auf sich und andere. (fr)
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