POL-BOR: Stadtlohn - Motorroller auffallend laut
Stadtlohn (ots)
Tatort: Stadtlohn, Mühlenstraße;
Tatzeit: 28.02.2023, 13.30 Uhr;
Mit einem auffälligen Downhill-Lenker sowie markant laut war ein 15-Jähriger mit seinem Motorroller in Stadtlohn unterwegs, so hielt ihn ein Motorradpolizist auf der Mühlenstraße in Stadtlohn an. Ergebnis der Kontrolle: Das Fahrzeug brachte es auf rund 45 km/h, zu schnell für die Erlaubnis des Fahrers. Er konnte nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Zudem entsprach der Lenker nicht den gesetzlichen Vorgaben. Eine "allgemeine Betriebserlaubnis" lag nicht vor. Nun folgt ein Strafverfahren. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden. (db)
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