POL-MG: Ein Wochenende in MG: Alkohol- und Drogenfahrten
Mönchengladbach (ots)
Am vergangenen Wochenende stellten Polizisten in Mönchengladbach bei insgesamt sieben Fahrzeugführern fest, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen am Steuer saßen. Ein Auszug:
Streifenbeamte hielten am Freitag an der Krefelder Straße gegen 18 Uhr einen 54jährigen Autofahrer an, in dessen Atemluft sie anschließend deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen. Das Ergebnis eines Atemalkoholtests bestätigte den Verdacht, so dass ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt wurde.
Die gleichen Konsequenzen hatte am Samstag die Autofahrt einer 41jährigen Kempenerin. Sie fiel Streifenbeamten aufgrund ihrer Fahrweise gegen zwei Uhr in der Nacht auf der Hindenburgstraße auf. Sie fuhr ohne den Blinker zu betätigen in den fließenden Verkehr ein, blieb kurzzeitig und ohne ersichtlichen Grund mit eingeschaltetem Warnblinklicht mitten auf der Fahrbahn stehen und touchierte im Anschluss in einer Kurve den Bordstein. Als sie kurz danach auch noch bei "Grün" vor einer Ampel stehen blieb, kontrollierten die Polizisten sie. Alkoholgeruch und eine verwaschene Aussprache kamen hinzu, so dass sie mit ihr einen Atemalkoholtest durchführten - der positiv verlief.
Ebenfalls am Freitag, gegen 22.40 Uhr, kam es zu einem Unfall auf der Mittelstraße. Ein 38-Jähriger war mit seiner Familie unterwegs, als er die Kontrolle über seinen Pkw verlor. Das Auto stieß zunächst gegen einen Bordstein und danach gegen zwei Straßenschilder und einen geparkten Pkw. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Allerdings wurde auch bei ihm Alkohol in der Atemluft festgestellt. Blutprobe und Sicherstellung des Führerscheins waren neben dem entstandenen Sachschaden auch hier die Folge der Fahrt.
Bei einer gezielten Alkoholkontrolle am frühen Sonntagmorgen (6 Uhr) war ein Atemalkoholtest bei einem 27-Jährigen Autofahrer ebenfalls positiv. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Bei drei am Wochenende kontrollierten Autofahrern (30, 38 und 40 Jahre alt) bestand der Verdacht des Drogenkonsums. Ihnen wurde jeweils eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. (cw)
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