POL-MG: Halloween steht vor der Tür - Sorgen Sie dafür, dass das anschließend nicht auch für die Polizei gilt
Mönchengladbach (ots)
Morgen ist es wieder soweit: Die Gruselnacht "Halloween" steht vor der Tür. Dieses Brauchtum mit all seinen Facetten hat seit einigen Jahren verstärkt auch bei uns in Mönchengladbach Einzug gehalten. Damit es ein tatsächlich spaßiger Abend ohne anschließende Strafanzeigen oder geschweige denn Krankenhausaufenthalte wird hier ein paar Hinweise Ihrer Polizei:
Kostüme gehören zu Halloween wie der Fußball zu Mönchengladbach: Das eine kann man kaum erwähnen, ohne dass das andere mitschwingt. Kostümierte Fahrer jedweder Fahrzeuge sollten aber aufpassen. Sorgen Sie dafür, dass wenigstens für die Dauer der Fahrt die Sicht nicht durch Masken oder ähnliche Dinge zu weit eingeschränkt ist und Sie am Steuer von Auto, Fahrrad, Mofa etc. spontan und angemessen reagieren können.
Untote, Hexen, Zombies und Co treiben seit jeher in Filmen, Büchern und auch an Halloween ihr Unwesen. Dafür hat die Polizei Mönchengladbach zwar Verständnis - aber es gibt Grenzen. Ab dem Moment, in dem Dinge beschädigt oder beschmiert werden, Personen zu Schaden kommen oder Zustände erreicht werden, bei denen Unbeteiligte über das hinnehmbare Maß eingeschränkt oder gar belästigt oder gefährdet werden, hört der Spaß auf! In diesen Fällen muss und wird die Polizei Mönchengladbach einschreiten.
Auch ist Halloween ein Tag, an dem wir noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass Entfernungen nach Alkoholgenuss (oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel) zu Fuß, mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln überwunden werden sollten. Berauschte Menschen haben nichts am Steuer verloren.
Ein besonderer Hinweis ist in diesem Jahr angebracht zu dem - in Mönchengladbach gerade recht frisch angebotenen - E-Scooter. Natürlich ist das praktisch: Die E-Scooter stehen eh dort, vielleicht sogar genau auf ihrem Weg, und bringen Sie fix von einem Ort zum anderen. ABER: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und für sie gelten exakt dieselben Promillegrenzen wie für das Auto! Das heißt übrigens auch, dass für Fahranfänger und Fahrer/-innen in der Probezeit nur ein Wert gilt: 0,00 Promille!
In Fußgängerzonen haben E-Scooter gar nichts verloren. Auch nicht, wenn sie für Fahrräder oder den Lieferverkehr zu gewissen Uhrzeiten freigegeben sind. Solange es nicht für "EKF"(Elektrokleinstfahrzeuge) explizit freigegeben ist.
Die Polizei Mönchengladbach wird morgen Abend verstärkt unterwegs sein und auch diesen Punkt genauer ins Auge fassen und entsprechende Kontrollen durchführen.
Also: Gefährden Sie sich und andere nicht unnötig. Feiern Sie mit Freude und in Frieden. Gruseln Sie in einem Rahmen, der für andere vertretbar ist - und wenn Sie uns im Notfall brauchen, dann rufen Sie uns an. (cw)
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