POL-MG: Gleich zwei Fälle: Unter Drogeneinfluss unterwegs ... und Haftbefehl offen
Mönchengladbach (ots)
Ein 22-Jähriger, der am Freitagnachmittag von der Polizei wegen eines Rotlichtverstoßes gestoppt worden war, hatte nicht nur deshalb ein Problem: Ein Drogenvortest verlief positiv. Und ein Haftbefehl gegen ihn war noch offen.
Der junge Mann aus Mönchengladbach war, nachdem er am Freitag gegen 17.15 Uhr am Europaplatz das Rotlicht einer Ampel ignoriert hatte, im Rahmen einer Verkehrskontrolle von Polizeibeamten überprüft worden. Bei der Abfrage über die polizeilichen Auskunftssysteme ergab sich, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau vorlag.
Ein Drogenvortest auf der Polizeiwache endete positiv, sprich negativ für den Betroffenen. In einem Krankenhaus erfolgte die Entnahme einer Blutprobe. Danach wurde er zur Klärung der Frage des Haftbefehls wieder zurück zur Polizeiwache gebracht. Diese konnte er nach Begleichung einer Geldbuße samt Verwaltungsgebühren verlassen; der Fahndungsvermerk wurde gelöscht. Dem Mann wurde das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln untersagt. Eine Anzeige wegen der Btm-Fahrt samt Rotlichtverstoß wurde gefertigt.
Ein 35-Jahre alter E-Scooter-Fahrer aus Mönchengladbach, der in der Nacht zum Sonntag gegen 2.50 Uhr nach einer verbotswidrigen Fahrt auf dem Gehweg im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Bereich Gracht / Limitenstraße / Stresemannstraße überprüft worden war, musste nicht nur eine Blutprobe über sich ergehen lassen. Diese war notwendig geworden, da der Verdacht des Fahrens unter dem berauschenden Einfluss von Betäubungsmitteln bestand. Zudem stellten die Polizisten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorlag. Da er die ausstehende Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen und nach einem vorübergehenden Aufenthalt im Polizeigewahrsam in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem gab es eine Anzeige wegen seiner E-Scooter-Fahrt unter möglichem Drogeneinfluss. (ds)
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