POL-MG: Zwei Kontrollen, eine Verfolgungsfahrt, viele Straftaten
Mönchengladbach (ots)
Die konsequente Weigerung zweier Männer, sich im Straßenverkehr an Recht und Gesetz zu halten, sorgte nach insgesamt zwei Kontrollen und einer Verfolgungsfahrt für einen recht bunten Strauß an Straftatbeständen: Anstatt das Auto wegen mangelnder Fahrerlaubnis dauerhaft stehen zu lassen, fuhr später eben kurzerhand der betrunkene Beifahrer. Während er allerdings ebenso wenig über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, hatte das Auto keinen Versicherungsschutz.
Polizisten hielten die beiden Männer in der Nacht zu Sonntag um 00.20 Uhr bei einer Verkehrskontrolle auf der Dohrer Straße in einem Opel Vectra an. Der Bitte, den Führerschein auszuhändigen, konnte der 17-jährige Fahrer mangels Fahrerlaubnis nicht nachkommen.
Während der Kontrolle gab der augenscheinlich stark alkoholisierte, 28-jährige Beifahrer mehrmals seinem Bedürfnis nach, sich einzumischen. Am Ende hatten die Polizisten diesen zur Disziplin ermahnt, veranlasst, dass das Fahrzeug verschlossen stehen blieb und die Weiterfahrt untersagt.
Entsprechend verwundert stellten sie gegen 00.40 Uhr den Opel Vectra erneut fahrenderweise auf der Dohrer Straße fest. Sie fuhren sofort hinterher, um das Auto anzuhalten. Der Fahrer aber beschleunigte daraufhin und flüchtete. Die Polizisten folgten mit entsprechenden Signalen am Streifenwagen. Zwischendurch brach kurzzeitig der Sichtkontakt ab. Als der Vectra nach rechts in die Altenburger Straße abbog und dann dort anhielt, beobachteten sie, wie die Fahrertür aufflog und der zuvorige (und deutlich alkoholisierte) 28-jährige Beifahrer aus dem Auto sprang und wegrannte.
Die Polizisten stellten ihn allerdings zügig. Am Vectra stellten sie frische Beschädigungen fest. Ermittlungen auf der Fahrtstrecke ergaben, dass eine Verkehrsinsel an der Dohrer Straße beschädigt war. Offensichtlich verunfallte der Fahrer hier, flüchtete aber weiter.
Ein Alkoholvortest ergab bei dem 28-Jährigen einen Wert von mehr als zwei Promille. Darüber hinaus mangelte es ihm ebenfalls an einer gültigen Fahrerlaubnis und dem Auto an Versicherungsschutz. Die Beamten entsiegelten das Kennzeichen und veranlassten die Entnahme einer Blutprobe.
Am Ende der Schreibarbeiten standen nun: Eine Strafanzeige gegen den 17-Jährigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Strafanzeige gegen den 28-Jährigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Zu guter Letzt schrieben sie noch eine Anzeige gegen den Fahrzeughalter wegen des fehlenden Versicherungsschutzes und Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (cw)
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