POL-MG: Einsatz in Eicken: Fußballfans feiern in großer Gruppe
Mönchengladbach (ots)
Gestern Abend ist es für die Stadt Mönchengladbach und die Polizei Mönchengladbach zu einem Einsatz im Bereich des Eickener Marktes gekommen. Der Grund: viele Fans der Borussia Mönchengladbach hatten sich anlässlich des heutigen Vereinsgeburtstags dort zum Feiern eingefunden.
Es war bekannt, dass aus der organisierten Fanszene heraus dazu aufgerufen wurde, Fenster in der Innenstadt mit Borussiamaterial zu schmücken und sich in die Cafés und Restaurants zu begeben. Die Szene hatte zu einem friedlichen und verantwortungsvollen Handeln aufgerufen.
Gegen 22.20 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis darüber, dass sich eine größere Gruppe im Bereich des Eickener Marktes aufhalte. Dies bestätigte sich vor Ort, es handelte sich um ca. 300 Personen aus der Ultra- und Fanszene. Es handelte sich nicht um eine angemeldete Versammlung oder Veranstaltung.
Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt war ebenfalls vor Ort. Die Polizei zog die verfügbaren Beamten zusammen, um die Stadt bei eventuellen Maßnahmen zur Durchsetzung der Coronaschutzverordnung zu unterstützen und eventuelle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Die Stimmung der Feiernden war hier lautstark aber allergrößtenteils friedlich.
Die Polizei Mönchengladbach war am Freitagabend zwar mit einem verstärkten Kräfteansatz im Dienst, musste aber für die Durchsetzung der Maßnahmen weitere Unterstützungskräfte aus anderen Behörden anfordern.
Aus der Gruppe heraus wurden Feuerwerkskörper und Pyrotechnik gezündet. Anschließend verteilten sich die Feiernden in kleineren Gruppen im Stadtgebiet - unter anderem in der Altstadt.
Die zusätzlich angeforderten Beamtinnen und Beamten unterstützten nach ihrem Eintreffen die Polizei Mönchengladbach, da es nach Alkoholkonsum vereinzelt zu Gewaltdelikten und Sachbeschädigungen kam. Es wurden nach derzeitigem Kenntnisstand drei Strafanzeigen wegen Körperverletzung gefertigt. Darüber hinaus wurde ein Streifenwagen durch einen Tritt beschädigt.
Die Ermittlungen zu Ordnungswidrigkeiten, Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung und weiteren Straftaten dauern an. (cw)
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