POL-MG: Diverse Kontrollen am Wochenende: Ein Fahrer ganz besonders unbelehrbar
Mönchengladbach (ots)
Bei Kontrollen des Wachdienstes am vergangenen Wochenende stellten die Polizisten mehrere berauschte Fahrer fest. Einer von ihnen erwies sich als besonders unbelehrbar: Er fiel gleich zwei Mal und mit einem Sammelsurium an Verkehrsstraftaten auf.
Bei dem in Rede stehenden Fahrer handelt es sich um einen 42-Jährigen Mönchengladbacher, der zunächst in der Nacht zu Samstag um 00.30 Uhr aufgrund einer verbotswidrigen Einfahrt am Alten Markt angehalten wurde. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Damit aber nicht genug: Das Kennzeichen war auf ein anderes Auto zugelassen, der Audi, in dem er unterwegs war, gar nicht. Die Beamten stellten technische Veränderungen fest, durch die die Betriebserlaubnis erlöschen könnte. Auch beim Fahrer traten Verdachtsmomente auf, dass er nicht fahrtüchtig sein könnte. Ein Alkoholtest ergab einen geringen Wert, der Drogenvortest verlief positiv.
Die Polizisten stellten den Audi zur technischen Überprüfung durch einen Sachverständigen sicher. Dem 42-Jährigen wurden zwei Blutproben entnommen - das Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm ausdrücklich untersagt.
Wenngleich die Beamten eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss, Kennzeichenmissbrauch und einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz schrieben, führte das augenscheinlich nicht zu einer Verhaltensänderung: Als einem Streifenwagenteam, darunter einer der Beamten der geschilderten Kontrolle, Montagnacht um 1.35 Uhr die Korschenbroicher Straße befuhren, fiel ihnen ein VW Golf auf, der unvermittelt abbog.
Sie konnten ihn auf der Oststraße anhalten. Am Steuer saß der nun bekannte, fahrerlaubnislose 42-Jährige. Ein Drogenvortest verlief erneut positiv - diesmal auf zwei Substanzen. Wieder wurde ihm eine Blutprobe entnommen, das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge nochmals deutlichst untersagt. Gegen den Halter des Fahrzeugs erging eine Anzeige wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis - gegen den Fahrer eine erneute Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Drogeneinfluss.
In weiteren anlassbezogenen Verkehrskontrollen im gesamten Stadtgebiet, stellte sich bei drei weiteren Autofahrern (zwei Männer und eine Frau) heraus, dass sie unter Drogeneinfluss standen. Ein Fahrer eines Kleinkraftrades war alkoholisiert unterwegs. Auch hier wurden die entsprechenden Anzeigen geschrieben und Maßnahmen wie die Entnahme einer Blutprobe getroffen.
Die Polizei kontrolliert im gesamten Stadtgebiet, auch in den Nächten. Denn: Ein solches Verhalten ist gefährlich. Nicht nur für die Fahrer selber, sondern vor allem auch für andere! (cw)
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