POL-MG: Zoll ermittelt gegen 19 Arbeiter wegen illegaler Arbeitsaufnahme - 13 Personen vorläufig festgenommen - Gespiegelte Pressemeldung des Hauptzollamtes Krefeld
Mönchengladbach (ots)
Mönchengladbach - Am Abend des 17.05.2021 führten Einsatzkräfte des Zolls unter Beteiligung der Bundespolizei, des Polizeipräsidiums Mönchengladbach und der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach mit einem Großaufgebot von 95 Einsatzkräften eine Kontrollmaßnahme bei einem in Mönchengladbach ansässigen Logistiker durch. Das betroffene Unternehmen unterstützte die laufende Einsatzmaßnahme ausgesprochen kooperativ.
Nach Auswertung von mehreren zuvor bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld eingegangenen anonymen Hinweisen ermittelt der Zoll im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen 19 Personen afrikanischer Herkunft. Diese Personen stehen im Verdacht, überlassene oder gefälschte EU-Ausweisdokumente zu nutzen, um einen legalen Aufenthalt und eine legale Arbeitsaufnahme in Deutschland vorzutäuschen. Dadurch konnten sie nach Anstellung im Unternehmen einer regulären Beschäftigung nachgehen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass die widerrechtlich genutzten Dokumente von kriminellen Vermittlern beschafft wurden.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, des Ausweismissbrauchs, der Urkundenfälschung, des Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung und weiterer Delikte erfolgte die Übergabe der Personen an die Ausländerbehörde. Gegen 19 Personen wurden ausländerrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Eine Person wurde per Haftbefehl gesucht. Die Person wurde festgenommen.
Die Ermittlungen dauern noch an. Weitere Informationen und Einzelheiten zum derzeitigen Ermittlungsstand können nicht veröffentlicht werden, da hierdurch die Ermittlungen erschwert oder gefährdet werden könnten. Nach der Güterabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht der beschuldigten Personen sowie dem betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Unschuldsvermutung können derzeit zum Sachverhalt auch keine weiteren detaillierteren Auskünfte erteilt werden.
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