POL-MG: Fortschreibung 1 zu "Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizei Mönchengladbach: Frau und Kind leblos aufgefunden - Die Polizei ermittelt": Identität und Todesursachen geklärt
Mönchengladbach (ots)
Wie bereits am Dienstagabend, 01.02.2022, berichtet, haben Polizisten am selbigen Nachmittag in einem Einfamilienhaus in Schrievers ein schwer verletztes Kleinkind und eine tote Frau aufgefunden. Das Kind starb leider trotz sofortiger medizinischer Behandlungen wenig später im Krankenhaus. Identitäten und Todesursache sind mittlerweile geklärt beziehungsweise ermittelt.
Bei der Frau handelt es sich um die 39-jährige Mutter des dreijährigen Jungen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sowie aufgrund der Obduktionsergebnisse gehen Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und Polizei Mönchengladbach davon aus, dass die 39-Jährige zunächst den Dreijährigen mit Tötungsabsicht durch Stiche so schwer verletzte, dass er später leblos aufgefunden wurde. Anschließend entfachte sie in einem anderen Raum des Hauses einen Brand, der starke Rauchentwicklungen zur Folge hatte. Ferner fügte sie sich dort selber mehrere Stich- und Schnittverletzungen zu. Diese waren in ihrer Folge todesursächlich.
Es liegen weitere Indizien vor, unter anderem ein Abschiedsbrief, die dies bestätigen.
In dem Haus fanden die Polizistinnen und Polizisten ebenfalls den Hund mit einer tödlichen Stichverletzung auf.
Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung durch Dritte liegen nach wie vor nicht vor.
Brandursache für das Feuer und somit den Rauch ist nach bisherigem Kenntnisstand in dem benannten Raum ausgebrachter und angezündeter Treibstoff.
Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen eines Tötungsdeliktes zum Nachteil des Kindes.
Die Beweggründe für die Tat sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Selbiges gilt für die persönlichen Lebensverhältnisse der 39-Jährigen. Daher - und aus Rücksicht auf weitere Angehörige - werden Polizei und Staatsanwaltschaft insbesondere hierzu zu diesem noch recht frühen Zeitpunkt der Ermittlungen keinerlei weitere Angaben machen.
Die erste Pressemitteilung zu diesem Fall kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/5136214 . (cw)
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