POL-MG: Raubversuch in Odenkirchen-Mitte| Zeugensuche
Mönchengladbach (ots)
Ein Unbekannter hat versucht in der Nacht zu Freitag, 5. Juli, einen 18-Jährigen an der Kreuzung Rostocker Straße / Wiedemannstraße zu berauben. Dabei soll er mit einem Messer gedroht haben.
Nach eigenen Angaben hielt sich der 18-Jährige gegen 0.30 Uhr an einem Parkplatz in der Nähe der Kreuzung auf. Dort sei dann eine männliche Person auf ihn zugekommen und habe sein Portemonnaie verlangt. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Unbekannte ein Messer in der Hand gehalten. In dem Moment sei dann ein Auto an ihnen vorbeigefahren. Dadurch sei der Räuber kurz abgelenkt gewesen und der 18-Jährige habe so in seinen Rucksack greifen können. Dort habe sich eine Soft-Air-Waffe befunden, die er hervorgeholt habe. Als der Unbekannte das bemerkt habe, sei er in Richtung eines Stichweges geflüchtet, der zur Von-der-Helm-Straße führt.
Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei nach dem Tatverdächtigen verlief nicht erfolgreich.
Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: Er ist circa 14 bis 18 Jahre alt, zwischen 1,75 Meter und 1,85 Meter groß und hat eine schlanke Figur. Er hat keinen Bart und trug zum Tatzeitpunkt schwarze Kleidung, eine schwarze Basecap und weiße Adidas-Schuhe.
Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zur Identität des Tatverdächtigen machen können, sich unter der Rufnummer 02161 290 zu melden.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Soft-Air-Waffen eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, da diese mit echten Schusswaffen verwechselt werden können. Maßgeblich hierfür ist das äußere Erscheinungsbild (Anscheinswaffen). Darüber hinaus kann auch die jeweilige Ausführung der entsprechenden Waffe dazu führen, dass diese den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegt. Konkret sind Soft-Air-Waffen nur dann Spielzeugwaffen, wenn die Geschossenergie nicht mehr als 0,5 Joule beträgt. Erwerben und besitzen darf sie jeder, führen darf man sie nur dann, wenn diese Waffen nicht wie echte Schusswaffen aussehen. Das heißt sie müssen als Spielzeugwaffen erkennbar sein.
Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/waffensprengstoff/legale-waffen/
Wenn Sie mit einem Messer bedroht werden, rät die Polizei folgendes:
Wenn im Rahmen eines Konfliktes ein Messer eingesetzt wird, suchen Sie nicht die Konfrontation, sondern flüchten Sie. Wählen Sie umgehend den Notruf 110.
Bringen Sie sich in einer Gefahrensituation nicht durch ihr Verhalten in erhöhte Gefahr. Der eigene Einsatz von mitgeführten Waffen kann zur Eskalation beitragen. (JL)
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