POL-HA: Großkontrolle der Polizei führt zu Durchsuchungen und Festnahmen
Hagen (ots)
Am Mittwoch, den 15.05.2019, war die Polizei mit einem Großaufgebot in Hagen im Einsatz. Mit insgesamt rund 100 Einsatzkräften führten die Ordnungshüter zivil und uniformiert Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. Das Polizeipräsidium an der Hoheleye konnte dabei auf die Unterstützung von rund 30 Hundertschaftsbeamten aus Bochum zurückgreifen und arbeitete auch mit dem Ordnungsamt eng zusammen. Gemeinsam führten die Einsatzkräfte nicht nur Verkehrskontrollen durch, sondern fahndeten auch nach gesuchten Personen und hielten Ausschau nach Verdächtigen, die für Einbrüche in Frage kommen. Bei den Kontrollen stießen die Ermittler auf vier Fälle, in denen der Verdacht des Leistungsbetruges vorlag. Gleich fünfmal gingen den Polizisten Fahrer ins Netz, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren. Sie mussten alle eine Blutprobe abgeben und ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Außergewöhnlich war hierbei ein 29-jähriger E-Scooter-Fahrer, der um 12:40 Uhr auf der Minervastraße ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz, aber dafür mit Drogen in der Tasche erwischt wurde. Die Kriminalpolizei brachte fünf Leute, die mit Haftbefehl gesucht wurden, hinter Schloss und Riegel. Die Beamten durchsuchten fünf Wohnungen, in denen sie vor allem Betäubungsmittel sicherstellten. Herausragend waren hier die Funde in einer Vorhaller Wohnung: Neben verschiedensten Drogen fanden sich verbotene Messer, eine Softair-Waffe und ein Baseball-Schläger. Der Einsatzleiter, Kriminalrat André Dobesch, zog eine positive Bilanz: "Wir haben heute auf zahlreichen polizeilichen Betätigungsfeldern für Aufsehen gesorgt. Die Zahl der entdeckten Drogenfahrten sowie die Erkenntnisse, die wir zu bestehenden Verfahren erlangt haben, bestätigen uns darin, solche Kontrollen weiterhin durchzuführen. Dass wir so viele Straftäter festnehmen und bei einigen Beschuldigten Durchsuchungen durchführen konnten, werte ich als zusätzlichen Erfolg, der der hohen Motivation aller Beteiligten zuzurechnen ist."
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