POL-HA: Fahrübungen mit erheblichen Konsequenzen
Hagen (ots)
In der Sonntagnacht gegen 03:20 Uhr wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall in Hohenlimburg gerufen. Auf dem Parkplatz des Erich-Berlet-Stadions (ehemals Kirchenbergstadion) trafen die Beamten auf einen VW Golf, der augenscheinlich gegen einen Baum gefahren war und nun mit einem erheblichen Frontschaden und ausgelösten Airbags dort stand.
Neben dem Unfallauto befanden sich mehrere Personen, von denen sich ein 19-jähriger Mann als Fahrzeughalter zu erkennen gab. Auf Nachfrage teilte dieser mit, dass er mit seinem Auto auf dem Parkplatz gestanden habe und sein 18-jähriger Freund als Beifahrer dabei war. Als sie losfahren wollten, seien die Scheiben beschlagen gewesen und er hätte kaum etwas gesehen. Trotzdem sei er losgefahren und dann gegen den Baum geprallt. Durch den Aufprall habe er sich die Nase am Lenkrad verletzt.
Noch während der Unfallaufnahme vor Ort meldete sich die Polizei aus Iserlohn bei den Hagener Kollegen und teilte mit, dass in einem Iserlohner Krankenhaus eine 17-jährige Frau behandelt wird, die nach einem Autounfall in Hohenlimburg dorthin eingeliefert worden sei.
Als der 19-jährige Fahrzeughalter damit konfrontiert wurde, gab er zu, dass sich der Unfall völlig anders abgespielt habe.
Er habe eine junge Frau mit seinem Auto fahren lassen. Er selbst sei mitgefahren, habe aber mit zwei weiteren Frauen auf dem Rücksitz gesessen. Die junge Fahrerin habe sehr zügige Fahrmanöver auf dem Parkplatz vollführt, hat dann in einer Linkskurve die Kontrolle über das Auto verloren und sei gegen den Baum geprallt. Hierbei wurden mindestens drei Insassen verletzt.
Aus Angst vor den Konsequenzen habe man weitere Freunde angerufen, die dann mit den Frauen weggefahren seien.
Über die nun folgenden Konsequenzen war der Fahrzeughalter umso überraschter. Die minderjährige Fahrerin hatte keinen Führerschein und hat sich nach einem Unfall mit Verletzten vom Unfallort entfernt. Somit erwarten sie mindestens drei Strafanzeigen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung).
Den Fahrzeughalter erwarten möglicherweise zwei Strafanzeigen (zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Strafvereitelung, da er zunächst eine Falschaussage getätigt hat, um die Strafverfolgung der Fahrerin zu vereiteln).
Dem 18-jährigen Beifahrer und Freund des Fahrers droht ebenfalls eine Anzeige wegen Strafvereitelung, da er die erste Aussage seines Freundes wider besseren Wissen bestätigt hatte.
Der Unfallwagen wurde zur Spurensicherung sichergestellt. Der Sachschaden liegt im oberen vierstelligen Bereich.(tr)
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