POL-HA: Anhänger überladen, Ladung nicht gesichert, Fahrer vollkommen unkooperativ
Hagen-Altenhagen (ots)
Dienstag (09.05.) gegen 22 Uhr sahen Polizisten während ihrer Streifenfahrt auf dem Graf-von-Galen Ring ein Fahrzeuggespann, das aus einem Pkw und einem Werbeanhänger bestand. Die Fahrzeugrückleuten und Kennzeichenhalterung des Anhängers befand sich nur wenige Zentimeter über der Fahrbahn. Als der Fahrer mit dem Gespann auf die Körner Straße abbog, setzte dieses augenscheinlich auf der Fahrbahn auf. Die Einsatzkräfte entschieden sich für eine Kontrolle und forderten den Mann auf, auf einen Parkplatz zu fahren. Auch hier setzte der Anhänger an der Hinterkante auf und kratzte etwa einen Meter lang über den Straßenbelag. Er lag zudem nicht in der Waage und stand nach hinten gekippt.
Die Beamten sprachen den 33-Jährigen auf ihre Feststellungen an und forderten ihn auf, die Klappe des Anhängers zu öffnen. Dies lehnte der Hagener ab und gab unter anderem an, die Schlüssel nicht bei sich zu haben und den Polizisten den Anhänger auch gar nicht näher zeigen zu müssen. Als ihm die Beamten erläuterten, dass sie den Verdacht einer Überladung haben, von einer fehlenden Ladungssicherung ausgehen und befugt sind, die Ladungssicherung zu überprüfen, lehnte der Mann weiterhin ab, ihnen den Anhänger zu öffnen. Im weiteren Verlauf konnte die Ladeklappe durch die Polizisten geöffnet werden. Im Innenraum waren zahlreiche Glasscheiben erkennbar, welche ungeordnet und ungesichert in mehreren Schichten im Anhänger lagen und aufgrund der Fliehkräfte in den hinteren Bereich des Anhängers gerutscht waren. Einige von diesen waren zersplittert und augenscheinlich scharfkantig. Eine Sicherung dieser Ladung war nicht erkennbar. Zudem bestand der Verdacht der Gewichtsüberschreitung.
Der 33-Jährige weigerte sich, dieses feststellen zu lassen. Da eine gefahrenlose Weiterfahrt nicht möglich war, stellten die Einsatzkräfte den Anhänger sicher. Der Mann zeigte sich während des gesamten Einsatzes vorlaut sowie uneinsichtig und zweifelte die Befähigung der Polizisten zur Beurteilung des Ladungszustands an. Darüber hinaus unterstellte er einem Polizisten, dass dieser betrunken sie und nach Alkohol rieche habe.
Es ergaben sich Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Ladungssicherung, die Verweigerung das Gesamtgewicht des Fahrzeugs feststellen zu lassen, die Geeignetheit zur Leitung der Fahrzeugkombination und des nicht Folgens von polizeilichen Weisungen. Der Mann erhielt zudem eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung. Aufgrund des Verhaltens des Hageners im Verlauf des Einsatzes wurde durch die Beamten die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr in Frage gestellt. Ein Bericht an das Straßenverkehrsamt wurde gefertigt. (arn)
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