POL-HA: Flucht vor der Polizei führt bis nach Wetter
Hagen-Vorhalle (ots)
Während einer Streifenfahrt sahen Hagener Polizisten am Mittwoch (14.02.) kurz nach Mitternacht ein Auto in der Weststraße, das in Richtung Wetter fuhr. Als die Beamten den VW kontrollieren wollten, gaben sie dem Fahrer deutliche Anhaltesignale. Dieser setzte seine Fahrt jedoch fort und steigerte die Geschwindigkeit des VW massiv. Der Passat geriet nach Passieren der Friedrichstraße im Bereich der Seebrücke in den Gegenverkehr. Einem anderen Verkehrsteilnehmer gelang es durch eine Vollbremsung gerade noch, einen Zusammenstoß zu verhindern. Der VW setzte die Flucht anschließend weiter in Richtung Wetter-Zentrum fort. In der Wasserstraße fuhr der Fahrer dabei auch falschherum durch eine Einbahnstraße. Im weiteren Verlauf stoppte der VW in einem Innenhof der Rathenaustraße in Wetter. Zwei Männer verließen das Auto daraufhin und rannten zu Fuß davon.
Ein Diensthund der Polizei sowie ein Polizeihubschrauber wurden bei der Suche nach den Personen eingesetzt. Eine Hubschrauberbesatzung konnte einen der flüchtigen Männer in einem Gebüsch versteckt ausfindig machen. Der 46-Jährige konnte durch Polizisten gestellt werden. Innerhalb des Wohngebietes trafen Einsatzkräfte in einem Treppenabgang schließlich noch auf einen 22-Jährigen. Beide Männer wurden vorläufig festgenommen. Bei dem 46-Jährigen, der nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse auch den VW gelenkt hatte, ergab sich der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein freiwilliger Drogenvortest verlief positiv. Er musste eine Blutprobe abgeben. Über einen Führerschein verfügt er ebenfalls nicht.
Im Kofferraum des VWs stellten Polizisten diverse Werkzeuge fest. Die Männer konnten darüber hinaus auch keinerlei Nachweise im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse des Passates machen, sodass der Verdacht besteht, dass die beiden Männer sich rechtswidrig Zugriff verschafften. Das Auto wurde beschlagnahmt.
Die Polizisten fertigten Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, aufgrund eines verbotenen Kfz-Rennens sowie wegen des Verdachts des Diebstahls von Kraftwagen. Ob die beiden Männer auch für Eigentumsdelikte in Frage kommen, ist Bestandteil der weiteren laufenden Ermittlungen. (arn)
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