POL-HA: Zwei Polizisten bei Widerstand aufgrund einer Verkehrskontrolle verletzt
Hagen-Altenhagen (ots)
Auf der Boeler Straße wurde eine Streifenwagenbesatzung am Montag (24.02.2025) gegen 14.30 Uhr auf einen 29-Jährigen aufmerksam, der mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fuhr, Kopfhörer trug und stellenweise einen unsicheren Eindruck machte. Als die Polizisten den Hagener stoppten, verhielt er sich unkooperativ und leistete Widerstand. Während der Kontrolle erweckte der Mann den Eindruck, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Er blinzelte häufig, drückte immer wieder seine Fäuste zusammen und machte nervöse Bewegungen des Körpers. Ein Pupillenreaktionstest erhärtete den Verdacht der Beamten. Sie boten dem 29-Jährigen einen freiwilligen Drogenvortest an, den er jedoch kategorisch ablehnte.
Aufgrund der Feststellungen eröffneten ihm die Einsatzkräfte daraufhin, dass er sie zur Entnahme einer Blutprobe mit zur Wache begleiten muss. Der Mann gab daraufhin an, dass er dies auf keinen Fall dulden werde. Auch als er vor dem Transport zur Wache durchsucht werden musste, gab er an sich zu wehren, sobald ihn die Polizisten anfassen. Er stellte sich in Abwehrhaltung auf, führte seine Arme vor seinen Oberkörper und nahm einen sicheren Stand ein. Sein Blick schwenkte die eingesetzten Beamten aufmerksam ab. Im weiteren Verlauf wehrte sich der Hagener erheblich und schlug um sich. Immer wieder wollte er sich aus den Griffen der Polizisten befreien und schlug den Einsatzkräften mehrfach in das Gesicht. Der Mann ließ sich trotz einsatzbegleitender Kommunikation nicht beruhigen. Auf dem Weg zum Streifenwagen wollte er sich mit körperlicher Gewalt immer wieder wehren. Erst im Polizeigewahrsam beruhigte sich der 29-Jährige.
Er musste eine Blutprobe zur Feststellung eines möglichen Konsums von Drogen und Alkohol abgeben. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Mann in Gewahrsam genommen. Zwei Einsatzkräfte erlitten bei dem Widerstand und tätlichen Angriff Verletzungen, verblieben jedoch im Dienst. Der 29-jährige Hagener muss sich wegen tätlichen Angriffs, Widerstand und Körperverletzung verantworten. Darüber hinaus wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss gefertigt. (arn)
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