POL-HB: Nr.: 0347 --Polizei Bremen begleitet "Vatertag"--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen Zeit: 30.05.19
Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele Radler werden wieder auf den Fahrradwegen der Stadt unterwegs sein. Grund genug für die Bremer Polizei, einige Verhaltensregeln in Erinnerung zu bringen.
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrbeteiligung stieg im Vergleich zu 2017 leicht an. 2018 verletzten sich in der Stadt Bremen über 1200 Radfahrer. Etwa knapp die Hälfte aller Unfälle verursachten die Radfahrer selbst. Zu den Hauptunfallursachen zählte neben Abbiegen und Geschwindigkeit nach wie vor der Alkohol.
Die Polizei wird am Donnerstag darauf achten, dass Radfahrer nicht übermäßig stark alkoholisiert unterwegs sind. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Sie müssen demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen sein sollte, mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen.
Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab 0,3 Promille strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen.
Weiter wird die Polizei am Vatertag einen Blick darauf haben, dass
- die Fahrräder verkehrssicher sind
-Verkehrs- und Rettungswege freigehalten werden
-vermeidbare Ruhestörungen unterbleiben
-Verunreinigungen des Naturschutzgebietes beseitigt werden
Kein Alkohol am Ruder:
Zusätzlich werden Einsatzkräfte auf dem Wasser präsent sein und darauf achten, dass Sportbootführer die entsprechenden Vorschriften einhalten. Neben Skipper und Rudergänger sollten auch andere Personen an Bord unterwegs auf Alkohol verzichten. Denn kommt es zu einem Notfall, wie z.B. Mensch über Bord oder Feuer im Schiff, ist die Hilfe aller Personen gefragt. Sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die "0,5-Promillegrenze". Eine Überschreitung dieses Wertes stellt automatisch eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann zur Strafverfolgung führen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festzustellen sind.
Allen friedlich feiernden "Vätern" (und Müttern) wünscht die Polizei Bremen einen entspannten Tag, eine verletzungsfreie Heimkehr und empfiehlt natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser kann zwar keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere Verletzungen verhindern. Und der Appell an alle motorisierten Fahrer: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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