POL-HB: Nr.: 0685--Halloween: Kleine Streiche enden schnell als Sachbeschädigung--
Bremen (ots)
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Ort: 0685/Hae Zeit: 31.10.19
Die Polizei Bremen warnt vor unangemessenen Streichen zu Halloween.
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit, Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder Saures!". Wer nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt am nächsten Morgen oft nicht schlecht. Denn dann wurde durch einen "Streich" das umgesetzt, was der originale englische Spruch "trick or treat" bedeutet: Wer nichts Süßes gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt. Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.
Wer zum Beispiel das Auto der Nachbarn mit Zahnpasta beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war. Auch wer Hausfassaden mittels Sprayfarbe "verschönert" muss mit einer Strafe rechnen. Wer Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen, begeht sogar eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Gemeint sind damit z.B. Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Straßenbahnen. Diese Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Speziell Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen könnten, sollten absolut tabu sein.
Und wer zu Halloween in diesem Jahr auf keine gruseligen Verkleidungen verzichten möchte, sollte sich zu erkennen geben, sobald sich Personen bedroht fühlen.
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