POL-HB: Nr.: 0836--Die Polizei informiert zur Silvesternacht--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen, Stadtgebiet Zeit: 31.12.19
Die Polizei Bremen stellt sich auch in diesem Jahr wieder auf eine einsatzreiche Silvesternacht ein. Einsatzkräfte werden im gesamten Stadtgebiet uniformiert und zivil unterwegs sein. Einige ausgewählte Orte, wie die Sielwallkreuzung, die Schlachte oder Vegesack hat die Polizei dabei besonders im Blick.
Die Silvesternacht zählt erfahrungsgemäß zu den einsatzreichsten Nächten der Polizei Bremen. Mehrere tausend Menschen werden auf den Bremer Straßen den Jahreswechsel feiern. Aus diesem Grund werden in dieser Nacht verstärkt sowohl uniformierte als auch zivile Beamte im Dienst sein.
Auch in der Silvesternacht wird als ergänzendes Element der Deeskalation und als Mittel der polizeilichen Eigensicherung die Bodycam im Einsatz sein. Mit den anlassbezogenen Aufzeichnungen sollen potenzielle Gewalttäter abgeschreckt werden, da die aufgezeichneten Daten auch in einem sich anschließenden Strafverfahren verwendet werden dürfen.
Wie bei anderen Großveranstaltungen auch, bewerten die Sicherheitsbehörden in Bremen die Sicherheitslage für die Silvesternacht täglich neu. Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung liegen nicht vor.
Die Polizei bittet um Beachtung folgender Sicherheitshinweise:
Wenn Sie sich bedroht fühlen oder sogar körperlich bedrängt werden, machen Sie durch lautes Schreien auf sich aufmerksam und versuchen Sie, Unbeteiligte direkt und aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Verständigen Sie bitte umgehend die Polizei über den Notruf 110. Dies gilt auch für verdächtige Beobachtungen.
Umgang mit Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik: Der Marktplatz in Bremen ist knallfreie Zone, um das Welterbe Rathaus und Roland vor Schäden zu bewahren. Außerdem besteht seit dem Jahreswechsel 2010/2011 ein grundsätzliches Verbot im Hinblick auf das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen. Für die Diskussion um weitergehende Verbote, wie sie aktuell auch in anderen Städten geführt wird, zeigt sich Innensenator Ulrich Mäurer offen. "Mit dem Thema werden sich aufgrund der unterschiedlichsten Zuständigkeiten im kommenden Jahr wohl gleich mehrere Ressorts beschäftigen." Schließlich tangiere die Böllerei nicht nur Sicherheitsfragen, sondern auch den Umwelt-, Gesundheits-, und Tierschutz. Dabei sei es wichtig, nicht nur Dinge zu verbieten, sondern sie auch durchsetzen zu können sowie über Alternativen nachzudenken.
Aktuell darf an Silvester von 18 Uhr bis Neujahr 1 Uhr geböllert werden. Immer wieder kommt es aber an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale Feuerwerkskörper -beispielsweise die sogenannten "Polenböller" oder selbstgebaute Silvesterböller - abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Bundespolizeiinspektion Bremen weist zum Jahreswechsel ebenfalls auf das grundsätzlich bestehende Verbot von Böllern und Raketen auf Bahnanlagen hin. Besonders in den engen Personentunneln und Treppenabgängen sind Gehörschäden nicht auszuschließen. Zudem sind auf Bahnanlagen besondere Brandgefahren zu beachten. Verstöße sind keine Kavaliersdelikte können als Straftaten wegen gefährlicher Eingriffe in den Bahnverkehr verfolgt werden.
Letztes Jahr wurden in der Silvesternacht Feuerwerkskörper in Richtung von Einsatzfahrzeugen geworfen und geschossen. Dabei sollen auch verbotene Signal- bzw. Schreckschusswaffen genutzt und gezielt in Richtung der Einsatzkräfte gerichtet worden sein.
Auch an Silvester: Die Polizei warnt eindringlich vor dem Umgang mit Schreckschuss- und sog. Anscheinswaffen. Das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Neben dem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Folgen sind aufwendige Polizeieinsätze, häufig mit Spezialeinsatzkräften, die glücklicherweise in der Regel gut ausgehen. Deutschlandweit hat es aber auch bereits Verletzte bei solchen Polizeieinsätzen gegeben. Insbesondere, wenn eine Waffe gezielt auf Personen gerichtet wird und eine Gefahr für das Leben der Bürger oder Einsatzkräfte anzunehmen ist, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Schussabgabe seitens der Einsatzkräfte führen.
Die Polizei klärt auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk unter www.polizei-beratung.de
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