POL-HB: Nr.: 0236--Polizei ahndet auch über Ostern Verstöße--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen, Stadtgebiet Zeit: 10. bis 12.04.20
Am verlängerten Osterwochenende war die Polizei Bremen wieder verstärkt im Stadtgebiet auf Streife, um auf die Einhaltung der Vorschriften der Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Covid-Virus zu achten. Die Mehrheit der Menschen hielt sich an die auferlegten Regeln und zeigte Verständnis.
Die Polizei wurde am Freitag, Samstag und Sonntag zu etwa 200 Einsätzen gerufen und ahndete knapp 60 Ordnungswidrigkeiten. Es waren Fälle wie die Nichteinhaltung des Mindestabstandes im öffentlichen Raum aber auch private Feiern in Wohnungen und Gartenpartys.
Aufgrund einer lauten Feier in einer Wohnung in Schwachhausen wurde die Polizei in der Nacht zu Ostersonntag alarmiert. Im Hausflur konnten mehrere Personen angetroffen werden, die dort nicht wohnhaft waren und offenkundig von der Party kamen. Die Gruppe war gegenüber der Polizei nicht kooperativ. Es wurden die Personalien der Beteiligten sowie eines Wohnungsnehmers aufgenommen und Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gegen acht Betroffene gefertigt.
Auf einer Kleingartenparzelle in Gröpelingen fand am Ostersonntag eine Familienfeier mit insgesamt 37 Personen statt. Die Anwesenden zeigten sich gegenüber den Einsatzkräften zunächst uneinsichtig. Es wurde gelacht und geäußert, dass weiterhin gegrillt werden soll. Die Polizei sprach Platzverweise aus und fertigte entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen.
In Walle war am Abend des Ostersonntags vor einem Mehrfamilienhaus eine Sitzgruppe mit sechs Stühlen aufgebaut. Der Mindestabstand war dabei nicht gewährleistet. Bei Eintreffen einer alarmierten Streife liefen drei Menschen schnell ins Haus. Die noch verbliebenen Personen zeigten sich gegenüber den einschreitenden Polizisten nicht einsichtig und beschimpften diese. Die Zusammenkunft wurde aufgelöst, die Verstöße geahndet. Im Verlauf der Nacht kam es gegen 3 Uhr erneut zu einem Polizeieinsatz an dieser Adresse. Es war nun zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 22-Jährigen gekommen. Der Angreifer beschuldigte seinen 22 Jahre alten Nachbarn, die Polizei gerufen und für die Auflösung der "Party" am Abend verantwortlich gewesen zu sein. Gegen den 34 Jahre alten Tatverdächtigen wurden Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet. Diese Selbstjustiz ist auch in Zeiten der Corona-Krise zu unterlassen. Die Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Es gilt die Menschen zu schützen.
Das Verhalten der Menschen gegenüber den Polizeikräften war trotz dieser Einzelfälle grundsätzlich als positiv zu bewerten. Die Mehrheit verhielt sich verständnisvoll und empathisch und zeigte sich bei angesprochenem Fehlverhalten einsichtig.
Die Polizei appelliert weiter: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Rechtsverordnung, binden Sie nicht unnötig Polizeikräfte. Wenn Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das auch. Es kommt auf jeden einzelnen an.
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