POL-HB: Nr.: 0256 --Maskenpflicht betrifft auch die Polizei Bremen--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen Zeit: 24.04.2020
Der Bremer Senat hat eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken beschlossen. Dies hat auch Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten der Polizei Bremen.
Die Polizei Bremen geht mit gutem Beispiel voran: Einsatzkräfte der Polizei Bremen tragen in besonderen Einsatzsituationen künftig Mund-Nase-Schutzmasken. Ziel ist es, einen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus zu leisten und sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Einsatzkräfte vor einer Infektion zu schützen.
Die Polizeikräfte werden regelmäßig bei Einsätzen mit festgestellten Risikolagen, aber auch im Bereich des Einzelhandels und im öffentlichen Nahverkehr mit Mund-Nase-Schutzmasken zu sehen sein. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Beamten aus einsatztaktischen Gründen auf diesen Schutz verzichten. Immer unter der Prämisse, Gefahren abzuwehren, Straftaten zu verfolgen und Menschen zu schützen.
Die Polizei Bremen betont, dass es aufgrund der Maskenpflicht und des Abstandsgebotes zu keinerlei Einschränkungen im Bürgerkontakt kommen wird.
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