POL-HB: Nr.: 0279 --Polizei Bremen warnt vor virtuellen Bekanntschaften-
Bremen (ots)
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Ort: Bremen Zeit: Mai 2020
Versprochen wird die große Liebe, doch hinter den verlockenden Angeboten steckt häufig so genanntes Scamming. Hierbei handelt es sich um die Variante eines Internetbetruges, bei der gefälschte Profile dazu benutzt werden, den Opfern Verliebtheit vorzugaukeln mit dem Ziel, eine finanzielle Zuwendung zu erschleichen. Die Polizei Bremen ermittelt derzeit in mehr als 30 Fällen.
Ein kurzer Chat oder eine nette Mail von einem Unbekannten - das so genannte Love- oder Romance-Scamming fängt harmlos an. Die Scammer suchen auf Online-Partnerbörsen oder in sozialen Netzwerken wie Instagram, Snapchat oder Facebook nach Opfern und durchforsten dort die Mitgliederlisten. Eine kurze Online-Einladung zum Chat dient vielen als Erstkontakt. Um sich beim potenziellen Opfer interessant zu machen, legen sich Romance-Scammer ungewöhnliche Lebensgeschichten zu - und sie hinterlassen immer einen seriösen Eindruck.
In Bremen kam eine 60 Jahre alte Frau über ein soziales Netzwerk mit einem Mann aus den Vereinigten Staaten in Kontakt. Im Laufe der Zeit entwickelte sich eine Liebesbeziehung zwischen ihnen. Da der angebliche Amerikaner die Bremerin aufgrund der Corona-Pandemie nicht besuchen konnte, stellte er, um ihr eine Freude zu machen, angeblich Geld auf einem eigens für sie eingerichteten Bitcoin-Konto bereit. Damit es zur Auszahlung kommt, sollte die 60-Jährige zunächst Geld bezahlen. Angeblich handelte es sich hierbei um Steuern. Nach und nach wurden immer höhere Beträge gefordert und überwiesen. Schließlich wurde die Bremerin misstrauisch und erstattete Anzeige.
Die intensiven Ermittlungen der Polizei Bremen in diesem wie auch in ähnlich gelagerten Fällen, dauern an.
Was tun, wenn ich gescammt wurde?
Gehen Sie nicht auf Forderungen des Scammers ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld. Lösen Sie auch keine Schecks ein oder leiten Briefe und Päckchen weiter - bewahren Sie solche auch nicht auf. Machen Sie geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden. Das ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht haben. Die Polizei hilft Ihnen nicht nur dabei, Beweise für den Betrug zu sichern, sondern auch dabei den Täter / die Täter konsequent zu blockieren.
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Nils Matthiesen
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