POL-HB: Nr.: 0569 --Aktueller Ermittlungsstand nach Angriff in Straßenbahn--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen-Neustadt, OT Buntentor, Buntentorsteinweg Zeit: 03.09.22, 19.35 Uhr
Eine 57 Jahre alte transidente Frau wurde am vergangenen Sonnabend in Bremen von einer Jugendgruppe beleidigt und anschließend schwer verletzt, siehe hierzu auch die Pressemeldung 562. Die Polizei konnte nun die Bilder aus der Straßenbahn auswerten und fahndet damit im polizeilichen Intranet.
Die Gruppe beleidigte die 57-Jährige als "Scheiß Transe" und riss ihr die Perücke vom Kopf. Anschließend wurde sie von einem Jugendlichen mehrfach mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen. Erst als andere Fahrgäste helfend eingriffen, ließen sie von der Frau ab. An der Haltestelle Schwankhalle verließ die Tätergruppe die Bahn und flüchtete in unbekannte Richtung. Die 57-Jährige musste mit schweren Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden, ist mittlerweile aber wieder zu Hause.
Die Polizei Bremen sicherte Spuren und befragte Zeuginnen und Zeugen. Auch aus der Bevölkerung gingen bislang mehrere Hinweise ein. Das Videomaterial aus der Straßenbahn wurde gesichert und ausgewertet. Auf den Bildern sind die Jugendlichen zu erkennen. Staatsanwaltschaft und Polizei fahnden nun zunächst über das polizeiliche Intranet nach den Tätern. Sie sind etwa 12 bis 16 Jahre alt, haben dunkle Haare und einen dunklen Teint. Die Sicherheitsbehörden raten den Jugendlichen, sich bei der Polizei zu stellen, bevor gegebenenfalls eine Öffentlichkeitsfahndung erfolgen muss und die Bilder von ihnen überall zu sehen sind.
Hinweis zur Öffentlichkeitsfahndung: Zentrale Rolle spielen die Persönlichkeitsrechte. Bilder einer Person zu veröffentlichen, ist an Voraussetzungen geknüpft. Deshalb ist es wichtig, zunächst alle Ermittlungsschritte zu gehen: Opfer und Zeugen befragen, Beweismittel sichern und auswerten und alle internen Fahndungsmittel, wie beispielsweise das polizeiliche Intranet ausschöpfen. Bleibt dabei der Erfolg aus und es besteht dringender Tatverdacht, kann der Schritt in die Öffentlichkeit erfolgen. Dazu bedarf es jedoch einer Entscheidung des Gerichts, denn die Persönlichkeitsrechte der gesuchten Person wiegen schwer - selbst bei dringendem Tatverdacht.
Liegt die richterliche Genehmigung vor, darf sich die Polizei an die Bevölkerung wenden; dieser ganze Ablauf wird von uns zügig vorangetrieben.
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Nils Matthiesen
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