POL-HB: Nr.: 0011 --Landwirte legen Verkehr lahm--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen Zeit: 08.01.2024
Rund 2000 Trecker und Laster sorgten am Montagmorgen im Bremer Stadtgebiet für große Verkehrsbehinderungen, siehe hierzu auch die Pressemeldung 0006. Die Polizei war mit verstärkten Kräften im Einsatz, um den Verkehrsfluss so gut wie möglich aufrechtzuerhalten.
Bereits ab 5 Uhr morgens blockierten erste Teilnehmende Knotenpunkte in der Hansestadt, wie die so genannte Doppelkreuzung in Burglesum oder die Pfalzburger Straße. Nach und nach fuhren immer mehr landwirtschaftliche Fahrzeuge aus allen Himmelsrichtungen nach Bremen. Die Fahrerinnen und Fahrer versperrten zeitweise diverse Auf und Abfahrten der angrenzenden Autobahnen, riegelten Ein- und Ausfallstraßen ab, fuhren im Schneckentempo durch die Stadt und sorgten dadurch für große Verkehrsbehinderungen. Gegen 06.30 Uhr fuhren Traktoren in den Hemelinger Tunnel ein und blockierten diesen. Der Tunnel wurde aufgrund des Brandschutzes daraufhin von der Polizei geräumt und temporär gesperrt. Auf der Autobahn 27 blockierte ein Trecker Fahrer einen Streifenwagen, der mit Alarm auf dem Weg zu einem Einsatzort war. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Anzeige gefertigt. An der zentralen Kundgebung in der Bremer Überseestadt nahmen am Vormittag 600 Personen teil. Nach Ende der Versammlung verließ ein großer Teil der Landwirte die Stadt wieder. Die anderen fuhren noch in Kleingruppen in der Bremer Innenstadt herum. Nach einiger Zeit wurden ihnen Ordnungswidrigkeiten wegen "unnützen Hin- und Herfahren" angedroht. Nach diesen Ansagen verließen sie den Innenstadtbereich und versuchten vereinzelnd größere Kreuzungen zu blockieren, was durch die Polizei konsequent unterbunden wurde.
Größere Ausschreitungen oder strafrechtliche Ereignisse wurden bis dato nicht festgestellt. Die Landwirtinnen und Landwirte verhielten sich in überwiegender Mehrheit kooperativ und folgten den Anweisungen der Polizei. Die Einsatzkräfte gingen mit Augenmaß vor, um die Balance zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und den Bedürfnissen des öffentlichen Lebens zu wahren.
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