POL-HB: Nr.: 0259 --Geschwindigkeitsverstöße bei Kontrollen- Fahranfänger mit 159 km/h gemessen--
Bremen (ots)
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Ort: Bremen Zeit: 17.04.25 - 18.04.25
Die Polizei Bremen führte in den vergangenen zwei Tagen erneut gezielte Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet durch. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Überseestadt. Zum Einsatz kamen moderne Messtechnik, zivile Einsatzkräfte sowie Videofahrzeuge.
In der Nacht von Donnerstag auf Karfreitag kontrollierten mobile Teams insbesondere im Bereich der Überseepromenade, der Konsul-Smidt-Straße sowie auf der Bremerhavener Straße. Von insgesamt 120 überprüften Fahrzeugen war knapp die Hälfte mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. In zwölf Fällen waren die Verstöße so gravierend, dass Fahrverbote drohen. Gerade im Bereich der Bremerhavener Straße wurden teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. In der dort geltenden 50er-Zone wurden sieben Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h gemessen. Ein 19-jähriger Fahranfänger war mit 159 km/h unterwegs - eine Überschreitung von mehr als 100 km/h.
Am Karfreitag, der von einigen Autofahrern als sogenannter "Carfreitag" begangen wird, setzte die Polizei die Kontrollen fort. Erneut wurde unter anderem in der Konsul-Smidt-Straße kontrolliert, zudem am Breitenweg sowie auf vielen weiteren Straßen im Stadtgebiet. Insgesamt wurden an diesem Tag 1.595 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Im Industriehafen war ein Fahrer mit 42 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs - er blieb damit negativer Spitzenreiter der mobilen zivilen Überwachungseinheit.
Ein anderer 27-jähriger Autofahrer, der zu schnell unterwegs war, gab zunächst falsche Personalien an. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein besitzt und die Fahrprüfung erst kürzlich nicht bestanden hatte.
Ein weiterer Fall ereignete sich auf der BAB 270 in Richtung Blumenthal. Dort war ein 36-jähriger Fahrer mit einem Mercedes-Benz mit 112 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs. Auch er konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Eine von ihm behauptete polnische Fahrerlaubnis ließ sich ebenfalls nicht verifizieren. Gegen ihn wird nun ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Verstöße im Zusammenhang mit baulich veränderten Fahrzeugen wurden an diesen Tagen nicht festgestellt. Die als szenetypisch bekannten Örtlichkeiten wurden mehrfach kontrolliert - ohne Auffälligkeiten.
Die Polizei Bremen wird ihre Kontrollen fortsetzen - unabhängig von szenetypischen Tagen wie dem sogenannten "Carfreitag" - und damit weiterhin konsequent gegen Raser und Verkehrssünder vorgehen, um die Sicherheit auf Bremens Straßen zu gewährleisten.
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