Polizeipräsidium Recklinghausen
POL-RE: POL-RE: Polizei kontrolliert grenzübergreifend - "Aachener Erklärung" auch im Kreis Recklinghausen und Bottrop umgesetzt
Recklinghausen (ots)
Im Kreis Recklinghausen und Bottrop hat die Polizei einen Fahndungs- und Kontrolltag im Sinne der "Aachener Erklärung" durchgeführt. Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen sowie der Eigentums- und Straßenkriminalität war die Polizei Recklinghausen am Mittwoch (27.11.2019) auf den Straßen des Zuständigkeitsbereichs unterwegs und hat Fahrzeuge und Personen kontrolliert und überprüft. Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten im Oktober 2016 gemeinsame Maßnahmen in der "Aachener Erklärung" beschlossen. Durch die Kontrollen wird der Druck auf reisende Täter erhöht. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und mobile Täter können auf ihren Reisewegen in den Fokus genommen werden. Die Überprüfungen fanden im ganzen Zuständigkeitsbereich an insgesamt 27 unterschiedlichen Stellen statt. Bei gezielten Verkehrskontrollen sind den Beamtinnen und Beamten einige Tatverdächtige und Temposünder aufgefallen. Zwei Männer machten unter anderem auf sich aufmerksam, weil sie zwei Polizistinnen in der Stadt Gladbeck mit abfälligen Blicken bedachten. Als die Beamtinnen die Männer kontrollierten, fanden sie bei einem der beiden, einem 20-Jährigen, ein verbotenes Einhandmesser. Die Polizei stellte die Waffe sicher. Der Mann, der in Bottrop wohnt, bekam eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Eine 23-jährige Autofahrerin aus dem Märkischen Kreis wurde in der Stadt Dorsten in einer 70 km/h-Zone mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h gemessen und wird demnächst auf ihren Führerschein einen Monat verzichten müssen. Ihr drohen ein Bußgeld von 160 Euro sowie 2 Punkte im Zentralregister. Insgesamt wurden 386 Personen überprüft und 363 Autos kontrolliert. Zwei Personen hatten einen Haftbefehl und wurden festgenommen. Ein weiterer Mann wurde vorläufig festgenommen, weil der Verdacht bestand, dass er sich illegal in Deutschland aufhält. Dieser Verdacht bestätigte sich bei den Ermittlungen nicht. Insgesamt 479 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurden gegen Verkehrssünder, wegen zu schnellen Fahrens geschrieben, 18 Ordnungswidrigkeiten wegen sonstiger Verstöße festgestellt. Zwei Fahrer hatten keinen gültigen Führerschein. Bei über 30 kontrollierten Kleintransportern fanden die Beamten in vier Fällen Ladung, die nicht gesichert war und mussten weitere sieben Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder Sozialvorschriften ahnden.
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