Polizeipräsidium Recklinghausen
POL-RE: Castrop-Rauxel: Autofahrerin nach Unfall auf der Bornstraße gesucht
Recklinghausen (ots)
Die Polizei sucht eine Autofahrerin, die am Dienstag, um 17.45 Uhr, mit einem E-Roller-Fahrer an der Ecke Bornstraße/Christinenstraße zusammengestoßen ist. Der 34-jährige Mann aus Castrop-Rauxel hatte sich bei dem Unfall leicht verletzt. Die Frau stieg nach dem Unfall aus und fragte nach seinem Befinden, entfernte sich im Anschluss aber vom Unfallort. Sie fuhr auf der Christinenstraße in Richtung Süden. Vermutlich ging die Fahrerin davon aus, dass der Gestürzte nicht verletzt sei.
Die Frau wird als Anfang 30 mit normaler Statur beschrieben. Sie war mit einem großen, silberfarbenen SUV unterwegs.
Unfallhergang:
Der 34-Jährige fuhr mit dem E-Roller auf der Christinenstraße in nördliche Fahrtrichtung. An der Einmündung zur Bornstraße kam ihm dann die unbekannte Autofahrerin auf seiner Fahrspur entgegen, als sie von der Bornstraße, nach rechts, auf die Christinenstraße abbog. Der Castroper konnte nicht mehr ausweichen. Es kam zum Unfall und er stürzte.
Nachdem sich die Autofahrerin entfernt hatte, fuhr der 34-Jährige zunächst nach Hause, informierte dann aber von dort aus die Feuerwehr. Mit einem Rettungswagen wurde er in ein Krankenhaus gefahren. Die Rettungskräfte riefen dann die Polizei.
Das Verkehrskommissariat ist unter der 0800 2361 111 für Hinweise erreichbar.
Fahren Sie nach einem Unfall nicht einfach weiter. Auch, wenn zunächst niemand verletzt zu sein scheint. Tauschen Sie zumindest immer Ihre Daten aus. Sollte mindestens ein Beteiligter verletzt sein, so informieren Sie bitte sofort die Polizei. Insofern Sie ein anderes Fahrzeug, einen Zaun, o.ä. mit Ihrem Fahrzeug beschädigt haben, hinterlassen Sie nicht einfach nur einen Zettel. Das reicht nicht aus! Ein Zettel kann abhanden kommen, bevor der Unfallgegner diesen erhält. Rufen Sie die Polizei auch in diesem Fall unverzüglich an. So bewahren Sie sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen - das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht") ist gem. §142 StGB eine Straftat.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Corinna Kutschke
Telefon: 02361 / 55 - 1032
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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