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POL-RE: Kreis Recklinghausen/ Bottrop: "Fürs Anschnallen muss keiner etwas zahlen" - Sonderkontrollen der Polizei für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

POL-RE: Kreis Recklinghausen/ Bottrop: "Fürs Anschnallen muss keiner etwas zahlen" - Sonderkontrollen der Polizei für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
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Recklinghausen (ots)

In der vergangenen Woche hat die Polizei Recklinghausen von Montag bis Sonntag wieder verstärkt die Gurtpflicht in den Fokus genommen. Damit hat sich das Polizeipräsidium Recklinghausen wiederholt an einer landesweiten Kontrollwoche beteiligt.

Bei den Kontrollen im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop wurden insgesamt 126 Gurtmuffel ertappt. Die Kontrollen fanden an verschiedenen Orten, zu verschiedenen Zeiten statt. Dabei kontrollierten und ahndeten die Kolleginnen und Kollegen auch Betroffene, die mit Kindern im Fahrzeug unterwegs waren. Hierbei stellten sie einen Verstoß fest, der mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sanktioniert wurde.

"Sich im Auto nicht anzuschnallen, ist nicht cool oder lässig. Es ist riskant!", betont Friederike Zurhausen, Polizeipräsidentin aus Recklinghausen und erklärt, "Fürs Anschnallen muss keiner etwas zahlen. Es ist eine einfache Handhabung, die nachweislich Leben rettet."

"Höchst problematisch ist der Umstand, dass offensichtlich immer noch sehr oft Kinder ungesichert im Fahrzeug mitfahren. Im letzten Jahr haben die Kolleginnen und Kollegen 276 derartige Verstöße festgestellt. Bei einem Unfall können die Folgen für die Kinder verheerend sein", so die Polizeipräsidentin weiter.

Fragen Polizistinnen und Polizisten die Betroffenen nach dem Grund, warum man sich nicht angeschnallt hat, antworten die Betroffenen gerne, dass sie ja umsichtig fahren und vor allem gute Fahrer seien; dass sie nur mal kurz zum Bäcker fahren wollten. Aber was ist, wenn ein Anderer im Straßenverkehr einen Fehler macht und sie dadurch in einen Unfall verwickelt werden? Der Andere mag den Unfall verursacht haben, aber die eigenen Verletzungen hätte ein angelegter Sicherheitsgurt vielleicht verhindern oder mindern können.

Nach wie vor erhöht sich durch einen nicht angelegten Sicherheitsgurt das Risiko, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden, um ein Vielfaches. Die vielen festgestellten Verstöße in der Vergangenheit sind ein Beleg für die Notwendigkeit, die konsequente Ahndung von Gurtverstößen beizubehalten. Denn: den optimalen Schutz bieten Gurt und Airbag nur gemeinsam! Wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde, kann der auslösende Airbag sogar noch zu einer zusätzlichen Gefahrenquelle für den Nichtangeschnallten im Fahrzeug werden. Außerdem können die nicht gegurteten Insassen die übrigen Mitfahrenden gefährden und sogar auch verletzen. Autofahrende sollten sich außerdem bewusst sein, dass der Airbag bei niedrigen Geschwindigkeiten nicht auslöst und bereits bei einem Unfall mit 30 km/h mit schweren Verletzungen gerechnet werden muss.

Das Nichtanschnallen bzw. das falsche Anschnallen führt zu einem erhöhten Verletzungsrisiko. So sollte vor allem auch beachtet werden, dass der Gurt niemals am Hals oder unter dem Arm entlang geführt werden sollte. Der eigentliche Schutz ist dabei nicht mehr gewährleistet und der Oberkörper wird im Unglücksfall nicht richtig gestützt. Dies birgt ein zusätzliches Verletzungsrisiko - eventuell ist es sogar das entscheidende Zünglein an der Waage.

Die Anschnallpflicht wird in dem § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) NRW geregelt. Wer den Gurt nicht anlegt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Sind mehrere Kinder im Fahrzeug nicht angeschnallt, werden 70 Euro fällig.

"Meine Kolleginnen und Kollegen werden nicht müde, auf die Gefahren hinzuweisen, denen sich die Autofahrenden aussetzen. Leider scheinen die möglichen Konsequenzen beim Nichtanlegen des Gurtes bei manchen immer noch nicht angekommen zu sein. Ich wünsche mir, dass jedem Einzelnen der Sinn und Zweck dieser Sicherungseinrichtung bewusst wird und er sich und andere mit einem einfachen "Klick!" besser schützt", fasst Frau Zurhausen ihr Anliegen zusammen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen
Corinna Kutschke
Telefon: 02361 / 55 - 1032
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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