POL-ST: Ochtrup, zwei Unfälle auf der B 54 Zwei Unfallbeteiligte leicht verletzt
Ochtrup (ots)
Am Freitag (29.09.) gegen 16.04 Uhr befuhr ein 43-jähriger Steinfurter mit seinem Audi A 5 die B 54 in Richtung Niederlande. In Höhe der Anschlussstelle Metelen geriet er mit seinem Fahrzeug, nach eigenen Angaben, aufgrund von Starkregen ins Schleudern und kollidierte mit der, aus seiner Sicht, linken Leitplanke. Die Leitplanke wurde auf eine Länge von etwa 150 Meter beschädigt. Der Steinfurter blieb unverletzt. Aufgrund dieses Unfalls musste die B 54 gesperrt werden und es entstand ein Rückstau. Etwas später an diesem Freitagnachmittag, gegen 17.15 Uhr, befuhr ein 34-jähriger Fahrer eines Volvo V70 aus Hengelo (Niederlande) die B 54 in Richtung Münster. Der Stau hatte sich zu diesem Zeitpunkt zwischen den Anschlusstellen Ochtrup und Metelen ausgeweitet. Der 34-jährige erkannte das Stauende zu spät und fuhr auf einen Peugeot 208 auf. Der Fahrer des Peugeot, ein 37-jähriger Mann aus Münster wurde durch die Kollision leicht verletzt, seine Beifahrerin blieb unverletzt. Der Fahrer des Volvo wurde ebenfalls leicht verletzt. Die Verletzten wurden mit Rettungswagen in Krankenhäuser gebracht. Aufgrund dieser Kollision entstand Sachschaden an beiden Pkw, dieser wird derzeit auf 14.000 Euro geschätzt. An der Leitplanke entstand ebenfalls erheblicher Sachschaden. Die B 54 blieb zunächst für die Unfallaufnahme und aufgrund der Schäden an den Leitplanken gesperrt. Die Vollsperrung ist seit Montag (02.10.) 09.30 Uhr aufgehoben. Während der Unfallaufnahme stellten die aufnehmenden Polizisten fest, dass einige Verkehrsteilnehmer unerlaubt auf der Kraftfahrstraße wendeten, um aus dem Stau herauszufahren. Gegen diese Verkehrsteilnehmer wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut: Das Wenden auf Kraftfahrstraßen ist untersagt und stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr dar. Die Ordnungswidrigkeit wird geahndet mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten und 200 Euro Geldbuße (plus Verwaltungsgebühren).
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