POL-MI: Zahlreiche Verkehrsverstöße in Espelkamp dokumentiert
Espelkamp (ots)
Bei Verkehrskontrollen am Dienstag und Mittwoch hat die Polizei in Espelkamp eine Vielzahl von Verkehrsverstößen dokumentieren müssen.
So fertigten die Beamten des Verkehrsdienstes aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen an beiden Tagen insgesamt 121 Verwarngelder sowie 78 Owi-Anzeigen. Hinzu kamen fünf Verwarngelder für Radfahrer, die ohne Licht oder in falscher Fahrtrichtung fuhren sowie vier Strafanzeigen. Zwei Fahrzeugführer erhielten eine Anzeige wegen der Benutzung eines Mobiltelefons hinter dem Steuer von Kraftfahrzeugen.
Sehr eilig hatte es offenbar am Mittwochmorgen gegen 10 Uhr auf der Gehlenbecker Straße in Isenstedt ein junger Audi-Fahrer. Er wurde mit gefahrenen 91 km/h von einem Radargerät geblitzt. Erlaubt sind an dieser Örtlichkeit 50 km/h. Ebenfalls als besonders negativ erwies sich das Fahrverhalten einer 27-jährigen Espelkamperin, die gegen 16.45 Uhr an einer Kontrollstelle auf der Beuthener Straße in einem Ford bei erlaubten 50 Stundenkilometern mit 79 km/h gemessen wurde.
Bei einer weiteren Kontrolle auf der Beuthener Straße bemerkten die Polizisten bei einem 28 Jahre alten Espelkamper am Mittwoch gegen 19 Uhr einen Alkoholgeruch in der Atemluft. Da ein Vortest den Eindruck bei dem Pkw-Fahrer bestätigte, entnahm man ihm eine Blutprobe. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er den Einsatzkräften nicht vorlegen. Der Mann erhält eine Strafanzeige. Die bekommt auch ein 45-jähriger Fahrer aus Espelkamp. Der war bereits am Dienstagnachmittag aufgefallen, als er von den Einsatzkräften auf der Alten Waldstraße bei erlaubten 70 km/h mit Tempo 94 gestoppt wurde. Auch er konnte keinen gültigen Führerschein präsentieren. Ermittlungen ergaben, dass ihm dieser bereits vor längerer Zeit entzogen worden war.
Das Verhalten eines Mercedes-Fahrers (30) hat ebenfalls eine Owi-Anzeige zur Folge. Als man diesen mit überhöhter Geschwindigkeit (63 anstatt 50 km/h) auf der Beuthener Straße anhielt, zeigte sich der Mann unkooperativ. So wollte er den Beamten gegenüber zunächst lediglich eine Krankenkassenkarte aushändigen. Erst als die Polizisten erneut forderten, einen Führerschein vorzulegen, kam der 30-Jährige dem nach. Bei sich ebenfalls im Auto befindlichen Kindern stellte man fest, dass diese gar nicht oder nur unzureichend angeschnallt waren. Eine im Sommer abgelaufene Hauptuntersuchung des Autos komplettierte das Bild, sodass man neben der gefertigten Anzeige ein Bußgeld erhob.
Bei der Überprüfung eines Roller-Fahrers (17) registrierten die Gesetzeshüter bei einer Messung auf einem Rollenprüfstand technische Manipulationen an dem Kleinkraftrad. Infolgedessen fertigte man eine Strafanzeige gegen den 17-Jährigen und untersagte die Weiterfahrt.
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