POL-MI: Zahlreiche Kontrollen an Car-Freitag
Minden-Lübbecke (ots)
Der diesjährige Car-Freitag war weniger geprägt von illegal umgebauten Autos als von zahlreichen Geschwindigkeitsverstößen. Insgesamt fertigten die Einsatzkräfte 10 Straf- sowie 471 Ordnungswidrigkeiten und verbuchten 375 Verwarngelder.
Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen gab es auch einige erhebliche Verstöße. So fuhr ein Mindener (50) gegen 14.20 Uhr auf der Bundesstraße 61 bei Petershagen in einer 70er-Zone mit seinem Motorrad Tempo 112. Kurze Zeit später viel ein weiterer Motorradfahrer negativ auf. Er wurde zwischen Weserauentunel und Birne mit 181 km/h gemessen. Erlaubt ist dort 100. Auf der Kanalstraße in Bad Oeynhausen für ein 36-jähriger Herforder gegen 19.05 Uhr mit seinem Audi statt erlaubten 50 km/h mit 81. Bei der Messung eines Audi auf dem Zubringer von der Bundesstraße 65 zur B 61 zeigte das Messgerät der Polizei 108 Stundenkilometer an. Erlaubt sind dort 50 km/h.
Bei den Kontrollen stellten die Beamten einen gefälschten Führerschein sicher und ein weiterer Fahrer (35) war ebenso nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ähnliches traf auf einen Motorradfahrer zu. Zwar war er im Besitz eines Führerscheins, aber das benutzte Krad durfte er aufgrund der nicht vorhandenen Drosselung damit nicht fahren. Hier stellte man auch das Motorrad sicher.
Gegen 19.40 Uhr sollten im Bereich Birne zwei Motorrollerfahrer angehalten werden. Diese entzogen sich der Überprüfung. Auf ihrer Flucht trennten sie sich, sodass eine Streifenwagenbesatzung noch einem folgte. Dieser prallte in der Folge im Bereich der Baustaustraße und des Schwabenring gegen einen Sperrpfosten und stürze. Hierbei zog er sich eine schwere Beinverletzung zu. Der Grund für die Flucht war schnell gefunden. Der 22-jährige Hiller war alkoholisiert, besaß keinen Führerschein und der Roller war technisch manipuliert sowie nicht versichert.
Darüber hinaus machte sich von Minden aus in Richtung Lübbecke ein Fahrzeugkonvoi mit insgesamt 12 hochmotorisierten und hochpreisigen Sportwagen auf den Weg. Dieser wurde angehalten und darauf hingewiesen, dass Kolonne fahren in der Form nicht erlaubt sei. Danach fuhren die Betroffenen in mehreren Kleingruppen weiter.
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