POL-MI: Hinweis aus Juweliergeschäft führte zu Festnahme
Minden (ots)
Durch die gute Zusammenarbeit einer Mitarbeiterin eines Schmuckgeschäftes in der Mindener Innenstadt mit der Polizei konnten am gestrigen Dienstag mehrere Straftaten aufgeklärt werden. In diesem Zusammenhang gelang den Ermittlern die Festnahme einer 32-jährigen Frau.
Wie sich im Rahmen der vorangegangenen Ermittlungen herausgestellt hatte, waren Anfang Mai Unbekannte unbemerkt in das Einfamilienhaus einer 93-Jährigen in Lübbecke eingedrungen, während diese sich mutmaßlich in ihrem Garten aufhielt. Erst, als sie einige Tage später ihre Bankfiliale aufsuchte, bemerkte sie das Fehlen ihrer Barschaft sowie der EC-Karte aus der Geldbörse. Zu dem Zeitpunkt wurde bereits über rund 11.000 Euro auf ihrem Bankkonto verfügt. Darunter befanden sich Abbuchungen einer Tankstelle, eines Juweliers, von Bekleidungsgeschäften und Überweisungen ins Ausland. Die Bank veranlasste unmittelbar die Sperrung der EC-Karte. Lediglich Überweisungen im vierstelligen Bereich konnten glücklicherweise rückgängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang hatten die Fahnder damals ermittelt, dass eine unbekannte Frau bei einem Juwelier in der Mindener Innenstadt mit der in Lübbecke entwendeten EC-Karte und mittels PIN-Nummer Schmuck bezahlte. Diese Spur führte nun zum gestrigen Erfolg.
So wollte am Dienstagvormittag die 32-Jährige beim selbigen Juwelier mittels einer fremden EC-Karte Schmuck im Wert von 1.600 Euro bezahlen. Aufgrund des damaligen Vorfalls erkannte die Mitarbeiterin die Betrügerin wieder. Geistesgegenwärtig täuschte die Angestellte einen Lesefehler des Gerätes vor, sodass kein Bezahlvorgang stattfand. Die Frau verließ daraufhin das Geschäft. Die aufmerksame Zeugin benachrichtigte in der Folge die Polizei. Als die Gaunerin kurze Zeit später mit Bargeld den auserwählten Schmuck bezahlen wollte, konnte sie auch schon von den Beamten in zivil festgenommen werden. Dieses Mal verwendete sie die EC-Karte einer 76-Jährigen, die vormals bei einem Trickdiebstahl aus einer Wohnung in Bielefeld entwendet wurde.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld wurde die Beschuldigte im Anschluss an die kriminalpolizeilichen Maßnahmen mangels fehlender Haftgründe, gegen Entrichtung einer Sicherheitsleistung, wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Tatverdächtige wird sich in einem Strafverfahren nicht nur wegen zahlreichen Diebstahls, sondern auch wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Betrug in mehreren Fällen verantworten müssen.
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