POL-MI: Zwei Unfälle in Bad Oeynhausen beschäftigen Polizei am Freitagabend
Bad Oeynhausen (ots)
Zwei Verkehrsunfälle in Bad Oeynhausen haben in den Abendstunden des vergangenen Freitags die Polizei beschäftigt.
Zunächst waren die Beamten zu den "Serpentinen" nach Volmerdingsen beordert worden. Hier befuhr ein 43-Jähriger die Volmerdingsener Straße in Richtung Bergkirchen, als er gegen 19.30 Uhr mit seinem Transporter im Bereich der Kurven von seinem Fahrstreifen abkam und in den Gegenverkehr geriet. Zeitgleich war hier eine 40-jährige Frau aus Petershagen in Fahrtrichtung Volmerdingsen unterwegs. Mit ihrem Toyota befand sie sich ebenfalls im Bereich der engen Kurven, konnte dem entgegenkommenden VW Crafter nicht mehr ausweichen und kollidierte frontal mit diesem. Die Fahrerin sowie ein mitfahrendes Kind (12) wurden durch den Aufprall leicht verletzt. Der Mann aus Hille blieb unverletzt. Nachdem sich zunächst Ersthelfer um die beiden Verunfallten kümmerten, wurden sie von einem Rettungswagen in das Krankenhaus Bad Oeynhausen gebracht. Nach ambulanter Behandlung konnten beide noch am selben Abend wieder entlassen werden. Der Toyota war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Unfallstelle wurde für die Dauer der Unfallaufnahme sowie zur Reinigung der Fahrbahn bis etwa 21.15 Uhr gesperrt.
Die zweite Unfallmeldung erreichte die Beamten gegen 20.50 Uhr. Kurz zuvor war ein 26-jähriger Mann aus Bad Oeynhausen in Begleitung seines Beifahrers auf der Hermann-Löns-Straße in Richtung Weserstraße unterwegs. Auf Höhe der Galileistraße kam es zum Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden E-Scooter. Der Lenker des Elektrokleinstfahrzeuges kam infolgedessen zu Fall und verletzte sich leicht. Die beiden Insassen des Renaults bleiben unversehrt, lediglich die rechte Fahrzeugseite wurde durch den Aufprall beschädigt. Weil die Beamten Alkoholgeruch bei dem E-Scooter Fahrer wahrgenommen hatten, boten sie dem Mann einen Alkoholtest an. Der freiwillig durchgeführte Vortest bestätigte den Verdacht, so dass dem 33-Jährigen aus Ibbenbüren (Kreis Steinfurt) eine Blutprobe im Krankenhaus entnommen wurde. Eine Überprüfung des Rollers ergab, dass eine deutlich höhere Geschwindigkeit mit dem Fahrzeug erreicht werden kann, als erlaubt ist. Weil in diesem Fall ein Führerschein nötig ist, wird auf den Fahrer eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zukommen sowie ein Bußgeld , weil er unter Einfluss von Alkohol gefahren ist.
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