POL-MI: Amokdrohung - Polizei prüft auch Schadensersatzforderung
Minden-Lübbecke (ots)
Zum siebten Mal in diesem Jahr wurde an einer Schule im Mühlenkreis ein Amok-Lauf angekündigt. Auch im vergangenen Jahr gab es diesbezüglich vier Einsätze. Hierbei handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte! Die Polizei warnt eindringlich vor Nachahmern. Neben strafrechtlichen Konsequenzen prüft die Polizei zudem, die Verursacher auch finanziell für den Polizeieinsatz zur Verantwortung zu ziehen. Und das kann teuer werden.
Infolge einer Amokandrohung an der Stadtschule Lübbecke für den heutigen Tag waren wieder mehrere Einsatzkräfte vor Ort. Auch wenn nach intensiver Prüfung kein aktuelles Gefährdungspotenzial erkannt wurde, nimmt die Polizei in diesem Kontext jede Schmiererei ernst. Der mutmaßliche Gedanke, auf diese Art und Weise vielleicht einen "schulfreien" Tag zu erhaschen, birgt eine große Gefahr für den Verursacher. So droht bei einer Verurteilung wegen des Tatbestands "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat" neben einer Freiheitsstrafe auch eine Schadensersatzforderung.
Erst kürzlich wurde hierfür ein Jugendlicher vom Amtsgericht Minden verurteilt, der zuvor von unserer Kriminalpolizei ermittelt werden konnte. Dieser hatte am 24. August 2023 an einer Schule in Petershagen mittels eines "anonymen Anrufs" einen Amokalarm verursacht. Damals war eine Vielzahl von Einsatzkräften vor Ort. Und dieser Einsatz kann jetzt noch ein weiteres teures Nachspiel haben. So kann die Polizei für jede involvierte Einsatzkraft pro angefangene 15 Minuten eine Gebühr in Rechnung stellen. Der Gebührenrahmen erlaubt hier einen Schadensersatz von bis zu 100.000 Euro, so die derzeitige Prüfung. Bei der damaligen Amok-Androhung waren Dutzende von Polizisten für rund zweieinhalb Stunden im Einsatz. Das kann in der Gesamtsumme erhebliche Kosten nach sich ziehen.
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