POL-OH: Kontrolle Gefahrgut LKW - Erhebliche Mängel
Rotenburg (ots)
Kontrolle eins Gefahrgut-Lkws im Bereich der Autobahn A 4
Friedewald - Am Mittwoch (19.02.), kontrollierten Beamte der spezialisierten Verkehrsüberwachung der Autobahnpolizei Bad Hersfeld auf dem Parkplatz Nadelöhr - Autobahn BAB 4 - einen niederländischen Gefahrguttransport, der nach Einschätzung der Beamten zu hoch war. Zunächst schien, zumindest rein äußerlich, alles soweit in Ordnung zu sein. Der 47-jährige polnische Fahrer händigte zunächst alle notwendigen Papiere aus. Aus den Frachtpapieren ging hervor, dass die Ladung aus Buttersäure, selbstentzündlichen Stoffen sowie umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen bestand. Bei der anschließenden Kontrolle der Ladung bot sich den Beamten ein Bild des Schreckens. Im vorderen Bereich des Anhängers waren Säcke auf Paletten geladen und mit nur einem Gurt gesichert. Mittels eines Vorspannmessgerätes wurde überprüft, ob die Spanngurte die nötigen Kräfte erzeugten, um die Ladung zu sichern. Das Ergebnis fiel verheerend aus, da die gemessenen Kräfte fast gleich null waren! Dieses zog sich über die gesamte Ladung so hin, so dass hier von einer Ladungssicherung keine Rede sein konnte. Im mittleren Bereich des Anhängers waren Paletten mit jeweils drei Fässern darauf verladen. Die Fässer selbst waren nur mit einem dünnen Kunststoffband miteinander verbunden. Eine Verbindung der Fässer mit der Palette war nicht zu erkennen. Im hinteren Bereich war noch ein sogenanntes "Big Bag" verladen, welches mittels eines Spanngurtes versucht wurde, zu sichern. Auch dieses Ergebnis der Sicherung war gleich null, da sich der Spanngurt mit blosen Händen hat drehen lassen. Einige der verwendeten Spanngurte waren außerdem defekt. Bei genauerer Betrachtung des Aufliegers selbst, wurden dann noch Mängel am Aufbau festgestellt. Die Plane war an mehreren Stellen beschädigt, die Einstecklatten fehlten teilweise oder waren beschädigt. Wenn der Gefahrguttransport eine Notbremsung oder eine starke Ausweichbewegung hätte machen müssen, wäre vermutlich die gesamte Ladung auf der Straße gelandet. Die Weiterfahrt wurde durch die Beamten untersagt und die Umladung auf ein anderes Fahrzeug angeordnet. Nach erfolgter Umladung und vorschriftsmäßiger Sicherung des Gefahrgutes, konnte die Weiterfahrt, zwei Tage nach der Kontrolle, gestattet werden. Gegen den Spediteur wurde bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel ein sogenanntes Einziehungsverfahren angeregt. Die Strafe hierfür bewegt sich im vierstelligen Bereich.
Gefertigt: Dinter, POK, PASt Bad Hersfeld
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