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Polizeipräsidium Osthessen

POL-OH: Osthessische Polizei hat "Schwächere Verkehrsteilnehmer" im Rahmen der Hessischen Verkehrssicherheitsstrategie im Blick

Osthessen (ots)

Fulda - Fußgänger, Radfahrer und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen sind erhöhten Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt. Insbesondere bei Kindern und älteren Menschen kommt es tendenziell öfter zu Fehleinschätzungen im Erkennen und Vermeiden von verkehrsspezifischen Gefahrensituationen.

Um die sogenannten "Schwächeren Verkehrsteilnehmer" im Hinblick auf bestehende Gefahren im Straßenverkehr aufzuklären und zu sensibilisieren, führt das Polizeipräsidium Osthessen zwischen dem 4. und 10. Mai verstärkt Schwerpunktkontrollen in den osthessischen Landkreisen durch.

Unter anderem soll den Verkehrsteilnehmern in Gesprächen vermittelt werden, dass Fußgänger und Fahrradfahrer im Vergleich zu motorisierten Verkehrsteilnehmern deutlich weniger geschützt sind. Insbesondere Zusammenstöße mit Kraftfahrzeugen, aber auch Verkehrsunfälle von Fußgängern und Radfahrern untereinander, haben in den meisten Fällen einen Personenschaden zur Folge. Hierbei ist hervorzuheben, dass Fußgänger und Radfahrer annähernd die Hälfte der Unfälle selbst verursachen oder einen nicht unerheblichen Beitrag zur Unfallentstehung leisten. Wesentliche Faktoren sind, neben der mangelnden Regelbefolgung, auch der Verzicht auf reflektierende Kleidung und persönliche Schutzausstattung (z.B. Fahrradhelme). Darüber hinaus zeigen Verkehrsunfallanalysen, dass sich die Kombination der Risikogruppen (Kinder und Senioren) mit den weniger geschützten Verkehrsbeteiligungsarten (Fußgänger und Radfahrer) besonders negativ auf die Verkehrsunfallentstehung und deren Folgen auswirken.

Immer wieder auf diese Gefahren hinzuweisen, ist eine sehr wichtige Aufgabe polizeilicher Prävention.

Weitere Informationen für lebensältere Menschen in Sachen Verkehrsprävention finden Sie unter www.senioren-sind-auf-zack.de .

Auch für Fahrer von Pedelecs hat die Polizei wertvolle Hinweise. Die Zahl dieses Verkehrsmittels im öffentlichen Verkehrsraum steigt seit Jahren für jeden erkennbar an. Aufgrund des unterstützenden Hilfsantriebs wird ein schnelleres Fahren möglich, die Unfallgefahr steigt. Das zeigt auch die zunehmende Zahl der Gesamtunfälle in den letzten Jahren.

Deshalb rät die Polizei:

   -	Bitte üben Sie mit dem Pedelec vorher auf verkehrsarmen Straßen 
und Plätzen. Dies gilt vor allem für das Anfahren, Fahren von Kurven 
und Bremsen.
   -	Fahren Sie besonders vorausschauend und rücksichtsvoll. 
Beobachten Sie andere Verkehrsteilnehmer und fahren Sie rechtzeitig 
langsamer.
   -	Tragen Sie immer einen geeigneten Helm.

Seit Mitte 2019 ist der Betrieb von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (Elektrorollern, E-Scootern) im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt. Aufgrund unterschiedlichster Gründe kommt es mit diesen Fahrzeugen immer wieder zu Unfällen, mit teils erheblichen Verletzungen.

Auch hier hält die Polizei Ratschläge für diese Verkehrsteilnehmer parat:

   -	Tragen Sie immer einen geeigneten Helm
   -	Trainieren Sie die Funktionsweise des Fahrzeugs sowie Brems- und
Ausweichmanöver vorab auf wenig frequentierten Verkehrsflächen.
   -	Die Polizei rät dringend davon ab, ein Kraftfahrzeug unter dem 
Einfluss von Alkohol zu benutzen. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im 
Sinne des Gesetzes, daher gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie 
beispielsweise beim Auto oder dem Motorrad fahren.

Neben der präventiven Arbeit werden die Polizeibeamten bei den Kontrollen ein Augenmerk auf Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Rotlichtverstöße, Ablenkung durch die Nutzung von Smartphones (MP3-Player, Kopfhörer), falsche Fahrbahnbenutzung durch Fahrradfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge oder Parkverstöße auf Fuß- und Radwege legen.

Außerdem überprüfen sie die ordnungsgemäße Nutzung von Sicherheitseinrichtungen, wie Sicherheitsgurte, Kindersitze, Fahrradhelme und die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen.

Patrick Bug Polizeipräsidium Osthessen Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Osthessen
Zentrale Pressestelle
Telefonische Erreichbarkeit:
KHK Möller, PHK Müller, PHK Bug
0661 / 105-1099

E-Mail: Pressestelle.PPOH@Polizei.Hessen.de

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