POL-OH: Ein Brummi hatte schon bessere Tage
Fulda (ots)
Petersberg. Am Dienstag (02.02.) fiel einer Streife der Polizeiautobahnstation Petersberg, zwischen Hünfeld und Fulda Nord, ein Sattelzug auf, der einen Anstieg auf der A7 auffallend langsam befuhr.
Aus diesem Grund unterzogen die Polizisten das Fahrzeug auf dem nächsten Parkplatz einer Kontrolle. Ein Beamter des BAG, der zufällig vor Ort war, wurde auf die Kontrolle aufmerksam und unterstützte die Streife.
Beim Betrachten der vorgelegten Papiere ergab sich der Verdacht der illegalen Beschäftigung und damit einhergehend eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Aus diesem Grund wurde die zuständige Zollbehörde hinzugezogen. Bei den Ermittlungen des Zolls erhärtete sich dieser Verdacht. Da es sich offensichtlich nicht um den ersten Verstoß dieser Art handelte, nahmen die Zollbeamten den Fahrer vorübergehend fest.
Doch damit nicht genug. Bei den Folgeermittlungen stellten die Polizisten weitere Verstöße fest. Wie sich zeigte, verfügte der Fahrer nicht über den erforderlichen Nachweis einer innerhalb der EU durchgeführten Berufskraftfahrerqualifikation. Außerdem fanden die Beamten beim Auslesen des digitalen Kontrollgeräts heraus, dass der Fahrer gegen die geltenden Solzialvorschriften verstoßen hatte. Diese Feststellungen haben weitere Anzeigen gegen ihn und das Unternehmen zur Folge.
Neben dem Fahrer nahmen die Kontrollkräfte auch den Sattelzug näher unter die Lupe. Bei der technischen Überprüfung wurden Mängel festgestellt, die zur Untersagung der Weiterfahrt führten. Das Abgassystem der Sattelzugmaschine war gestört, sodass das Fahrzeug in den sogenannten "Notlauf" geschaltet und damit nur noch eine reduzierte Motorleistung zur Verfügung gestellt hatte. In der Folge konnte der mit 24 Tonnen voll beladene Sattelzug an Anstiegen teilweise nur mit weniger als 30 km/h über die Autobahn fahren, was eine Gefahr für nachfolgende Verkehrsteilnehmer darstellte. Neben der Abgasanlage fielen den Autobahnpolizisten zudem die Reifen des Aufliegers ins Auge. Diese waren teilweise bis über die Verschleißgrenze hinaus abgefahren.
Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde der Fahrer entlassen. Auf ihn und den Unternehmer dürften empfindliche Geldbußen zukommen.
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